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BRD-Regierung startet Lügentour, um EU-Zwangsverfassung duchzusetzen

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 23.02.07, 11:02  Betreff:  BRD-Regierung startet Lügentour, um EU-Zwangsverfassung duchzusetzen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

per Rundmail erhalten:


Propaganda mit Plan D


Mit einer Propagandatour durch mehrere deutsche Städte wirbt die Bundesregierung für die EU-Verfassung.Bei diesen Veranstaltungen kommen nur Befürworter zu Wort. Die Veranstaltungen werden gefilmt. Wahrscheinlich wird daraus ein Propagandafilm gemacht, mit dem dann bewiesen werden soll, dass mit der Bevölkerung diskutiert wurde. Die Journalisten, die bereit sind in ihrem Sinne zu berichten, werden aus EU-Mitteln geschmiert. Das kann man finden, wenn man im Internet unter Plan D recherchiert. Ich leite hier einen Bericht unseres Freundes Dietrich Antelmann weiter. Ihm wurde bei der Veranstaltung am 7.2. das Mikrophon weggenommen, als er kritische Anmerkungen machen wollte.

Mit solidarischen Grüßen

Hans-Peter


__________________________________________________

EU-Verfassung - teuflisches Blendwerk?

von Dietrich Antelmann



Die Bevölkerung von Frankreich und Holland hat die EU-Verfassung
abgelehnt. Nach demokratischen Grundsätzen müsste die Verfassung unter
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger neu erarbeitet werden. Doch die
Ablehnung wird nur als ein Vermittlungsproblem angesehen. Und dieses
soll mit einem „Plan D“ behoben werden.
Der „Plan D“ wird von der „Deutschen Gesellschaft e. V.“ ausgeführt
(www.deutsche-gesellschaft-ev.de) mit millionenschwerer Unterstützung
von der Europäischen Kommission, in Kooperation mit dem
Informationsnetzwerk Europe Direct, dem Deutschlandfunk und dem
fünftgrößten Medienkonzern der Welt, Bertelsmann.

Die Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Unsere Botschaft an Europa“
fand am 7. 2. 2007 um 19 Uhr im Loft der Urania in Berlin statt.
Spitzenpolitiker der EU waren anwesend:
Dr. Gerhard Sabathil, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission
in Deutschland,
Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied und Vizepräsidentin des
Europäischen Parlaments,
der Bundestagsabgeordnete Kurt Bodewig, stellvertretender Vorsitzender
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union,
Dragoljuba Bencina, Botschafterin der Republik Slowenien und
Peter Altmaier, Mitglied des Bundestages, Parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und Präsident der
Europa Union Deutschland e. V., moderiert von
Herrn Apelt von der Deutschen Gesellschaft e. V..
Vertreter der Zivilgesellschaft fehlten auf dem Podium ebenso wie
Vertreter der noch Steuern zahlenden und Lehrlinge ausbildenden
mittelständischen Unternehmen.

Kurt Bodewig lobte das kürzlich erlassene Gesetz über den freien Dienstleistungsverkehr, das durchaus noch Züge der Bolkestein-Richtlinien trägt. Aus dem Publikum kam der
Hinweis, dass Herr Bodewig u.a. eine Nebentätigkeit als Berater bei
Bearing Point innehat, einer Gesellschaft, die zu den führenden
Unternehmens-und IT-Beratungsgesellschaften der Welt gehört.

Yvonne Kaufmann wies auf die Segnungen der sozialen Marktwirtschaft hin, wohl
wissend, dass der Begriff der sozialen Marktwirtschaft nur in den
Zielen der EU-Verfassung vorkommt, während in den nachfolgenden,
verbindlichen Bestimmungen des Artikel III nur noch der Begriff einer
offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verwendet wird und das
gleich viermal hintereinander.

Viel gesprochen wurde von der Seele Europas und einem demokratischen,
friedlichen und wohlhabenden Europa.



Eine über Vorwort und Zielformulierungen hinausgehende Analyse des
Verfassungstextes zeigt aber:

Ziel der EU-Verfassung ist die Weiterentwicklung und Festschreibung
einer Wirtschafts- und Eigentumsordnung, die schon jetzt bewirkt, dass
1% der Weltbevölkerung über 40% des Weltreichtums verfügt. Diese
Ordnung wird militärisch nach außen und polizeistaatlich nach innen
abgesichert. Bürgerliche Freiheiten werden eingeschränkt.

Mit konzerngesteuerten Medien wird verhindert, dass Zusammenhänge
zwischen Politik, Wirtschaft, Geheimdiensten und Militär bekannt
werden.
Wissenschaftler an noch nicht privatisierten Universitäten
könnten mit ihren Analysen Abhilfe schaffen. Um auch diese Lücke zu
schließen, soll die bisher im Grundgesetz gewährleistete Freiheit der
Wissenschaft und Lehre gem. Art.II-73 EU-Verfassung nur noch als
akademische Freiheit geachtet werden. Frei sollen nur Kunst und
Forschung bleiben. Damit sich keine alternativen Medien etablieren
können, soll die Freiheit der Medien und ihre Pluralität gem. Art.II-71
auch nur noch geachtet werden.

Die bisherige Regelung, dass Eigentum verpflichtet, fällt ersatzlos weg.
Neu geschaffen wird das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit,
Art.II-76.

Wie soll mit dieser Verfassung eine gerechte Wirtschafts- und
Eigentumsordnung möglich werden?

Kommt es wegen schreiender Ungerechtigkeiten zu Aufständen, greift
Titel I Artikel 2 der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte. Danach
ist eine Tötung nicht als Verletzung des Rechts auf Leben anzusehen,
wenn sie „unbedingt erforderlich ist...um einen Aufruhr oder einen
Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
Bei unmittelbarer Kriegsgefahr
kann nach diesen Erläuterungen die Regierung - wie bei allen anderen
Angelegenheiten der inneren oder äußeren Sicherheit - ohne Beteiligung
des Parlaments die Todesstrafe wieder einführen.

Gemäß der Solidaritätsklausel des Artikels I-16 können zur
Aufstandsbekämpfung EU-Battle Groups, Rapid Deployable Police Elements
(schnell verlegbare Polizeigruppen) und die paramilitärische European
Gendarmerie Force aus Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, und
Griechenland zum Einsatz kommen.
Wird bei einer „Mission“ zur Aufstandsbekämpfung das Gebot der
Verhältnismäßigkeit verletzt, so ist dem betroffenen EU-Bürger gem.
Art. III-376 und 377 der Weg zum EU-Gerichtshof versperrt. Bereiche der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie „Maßnahmen der Polizei
oder anderer Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates oder der
Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren
Sicherheit“ sind ausdrücklich als Aufgaben des EU-Gerichtshofs
ausgenommen. Schließlich hat ja der Gerichtshof mit der Wahrung der
Unternehmer- und Kapitalfreiheit genug zu tun. Um einer „falschen“
Gerichtsentscheidung vorzubeugen, werden die Richter nicht vom
Parlament gewählt, sondern von den Regierungen bestimmt und erhalten
ein Monatsgehalt von 40.000€.


Fazit

Heute schon ist Europa ein Eldorado für große Kapitalgesellschaften und
internationale Konzerne, insbesondere der Rüstungsindustrie.
Die EU-Verfassung würde diesen Zustand für unbegrenzte Zeit (so nach
Artikel IV-446) zementieren. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung
aller, wirklich aller, Mitglieder möglich, vergleiche Artikel IV-443
(3).

Der jetzige Entwurf verstößt allein schon durch die für alle
Unionsländer verbindliche Hochrüstung zum Zweck der
Interventionsfähigkeit mit der Möglichkeit, Kriege auch präventiv
führen zu können, gegen elementare Bestimmungen des Völkerrechts und
des Grundgesetzes.
Kriegsgegner wären Verfassungs- und Staatsfeinde und
könnten verfolgt werden. Selbst soziale Bewegungen könnten als
verfassungsfeindlich verboten werden, weil sie die garantierte
Unternehmer- und Kapitalfreiheit behindern.


Seit 1983 treffen sich unter maßgeblicher Beteiligung des
Bertelsmannkonzerns die Vertreter weiterer 47 Großkonzerne beim
European Round Table (ERT). Was sich als erfolgreich für die
Erarbeitung länderübergreifender Konzernstrategien erwiesen hat, dürfte
auch gut für die Erarbeitung einer neuen EU- Verfassung sein.

Viele runde Tische für eine wirklich demokratische Verfassung mit echter
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung für
ökonomische und soziale Gerechtigkeit, Frieden und ökologische
Nachhaltigkeit!





[editiert: 10.06.07, 06:56 von bjk]
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bjk

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Ort: Berlin


New PostErstellt: 24.06.07, 14:09  Betreff:  Merkels demokratiefeindliche Mogelpackung: der EU-Grundlagenvertrag  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://linkszeitung.de/content/view/122884/1/



Linke fordert Volksabstimmung über EU-Vertrag

Samstag, 23. Juni 2007


EU-Sozialunion weiter ungewiss -

militärische Aufrüstung soll bleiben



Berlin (LiZ).
Scharfe Kritik übte Ulrich Maurer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Die Linke am Ergebnis des EU-Gipfels: "Angela Merkel hat die peinlichen Gipfelschiebereien mit einem enttäuschenden Ergebnis beendet. Das vom EU-Gipfel beschlossene Mandat für eine Regierungskonferenz ist eine politische Bankrotterklärung." Die Linke lehne den Versuch ab, die neoliberalen Kernpunkte des Verfassungsentwurfs, deretwegen er in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert ist, mit undemokratischen Mitteln in einem Grundlagenvertrag des kleinsten gemeinsamen Nenners durch die Hintertür durchzusetzen.

Nichts zeige das deutlicher als die Degradierung des Grundrechtekatalogs zum Vertragsanhängsel, aus dem sich jedes Land heraus stehlen könne. "Eine EU-Sozialunion wird damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur militärischen Aufrüstung hingegen soll bestehen bleiben. Damit würde Krieg zum vertraglich festgelegten Mittel der EU-Außenpolitik", kritisierte Maurer.

Nach Maurers Auffassung lassen die Regierungen der EU-Staaten "die europäische Idee im Sumpf der Geheimdiplomatie versinken". Die deutsche Ratspräsidentschaft habe maßgeblich zu dieser Entdemokratisierung des Verfassungsprozesses beigetragen. Parlamente und außerparlamentarische Bewegung blieben von der Erarbeitung des Vertrages ausgeschlossen. Umso wichtiger sei es, dass die Völker Europas über den von der Regierungskonferenz ausformulierten EU-Vertrag abstimmen könnten. "Die Linke fordert deshalb eine unmittelbare Beteiligung von Bundestag und Landtagen an der Ausarbeitung des Vertrages und eine europaweite Volksabstimmung am Tag der Europawahlen", sagte Maurer.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk

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New PostErstellt: 24.06.07, 14:27  Betreff:  Re: Merkels demokratiefeindliche Mogelpackung: der EU-Grundlagenvertrag  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25561/1.html



"Raider" heißt jetzt "Twix"

Peter Mühlbauer 24.06.2007


... und die von der Bevölkerung abgelehnte "EU-Verfassung" soll als "Grundlagenvertrag" umgesetzt werden

Die Debatte davor wurde geführt wie ein Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Polen: man bezichtigte die gegnerische Mannschaft der mangelnden Fairness, stritt über die Quadratwurzel wie über eine Abseitsregel und hielt die Inhalte dadurch stets im wirklichen Abseits. So verdeckte man, dass eine von der Bevölkerung abgelehnte Verfassung mit ein paar Namensänderungen durch die Hintertür eingeführt wird.


Der Ablauf der Geschehnisse war ein Musterbeispiel für ein perfektes Ablenkungsmanöver: Die Berichterstattung konzentrierte sich auf das banale, auf "Human Interest". Zeitungsartikel und Fernsehberichte wirkten wie eine Soap oder ein Fernsehspiel - mit allem was dazu gehört: von den osteuropäischen Bösewichten bis zum Friday-Night-Cliffhanger. Am Samstag früh, nicht um 5 Uhr 45, sondern um 4 Uhr 24, kam schließlich die "Erfolgsmeldung", dass sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf den "Kompromissvorschlag" der Ratspräsidentin Angela Merkel geeinigt hätten, der vorsieht, eine Regierungskonferenz einzuberufen. Mit ihr soll der vom Volk abgelehnte Verfassungsvertrag doch noch oktroyiert werden.

Der "Kompromiss" setzt auch den Rahmen für die EU-Regierungskonferenz, welche die Einzelheiten des neuen EU-"Grundlagenvertrages" festlegen soll. Dieser "Reformvertrag" soll noch 2009 in Kraft treten – vor der Europawahl, damit nichts mehr dazwischen kommen kann, wie bei den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland. Vor Eröffnung der Regierungskonferenz muss noch das Europäischen Parlament "angehört" werden. Eine Ablehnung gilt aber als unwahrscheinlich und hätte darüber hinaus lediglich symbolischen Wert.
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Einen vergleichbaren Vorgang gab es in der europäischen Geschichte vor gut 2000 Jahren: Weil die Römer einen König, ("Rex") ablehnten, verwendete Augustus einfach den Titel "Imperator". Die Senatoren und das Volk schluckten den Betrug.

Neben Umbenennungen gab es auch Verschiebungen: So wurde der irreführend "Grundrechtscharta" genannte Teil zwar aus dem eigentlichen Vertragstext herausgenommen, dafür aber ein Verweis eingefügt, der ihn in allen Staaten außer Großbritannien für bindend erklärt. Die sogenannte "Grundrechtscharta" birgt für natürliche Personen (im Gegensatz zu juristischen) gegenüber dem derzeitigen Grundrechtsschutz fast aller europäischen Staaten deutliche Verschlechterungen. Im einzigen Land, in dem die "Grundrechtscharta" zumindest theoretisch Verbesserungen hätte bringen können, in Großbritannien (wo es keine geschriebene Verfassung gibt), soll sie aber nicht gelten. Das ist in etwa so, als wolle eine Regierung Mindestlöhne nur in den Branchen einführen, in denen die Einkommen darüber liegen – nicht jedoch für solche, wo sie darunter liegen.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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