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Polizeikontrolle - amtlicher Rassismus

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NUK

Beiträge: 14

New PostErstellt: 29.10.03, 14:27  Betreff: Re: Polizeikontrolle - amtlicher Rassismus  drucken  weiterempfehlen

Was sollen diese absurden Vorwürfe gegen die Justiz? Jeder weiß, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte vollkommen überlastet sind - da ist es nicht verwunderlich, dass Verfahren länger dauern. Natürlich kann man das auch als "Methode" bezeichnen. Die ist dann aber anders gelagert, als hier unterstellt wird.

Wenn Herr Tonkam seinen Ausweis einfach vorgezeigt hätte (wie wahrscheinlich alle anderen bei derser Aktion kontrollierten Mitreisenden auch) hätte er sich den Auftritt bei Gericht und der Justiz viel Arbeit ersparen können.

Ich wüsste mal gerne, wie ich in seinem Heimatland behandelt würde, wenn ich mich in der beschriebenen Art und Weise dort verhalten würde.

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Baba Yaga
New PostErstellt: 22.10.03, 02:31  Betreff: Polizeikontrolle - amtlicher Rassismus  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Prozess gegen Senfo Tonkam

Wegen einer willkürlichen Polizeikontrolle ist ein afrikanischer Flüchtlingsaktivist von 90 Tagen Haft bedroht.

Am Freitag, den 17.10.2003, fand in Münster ein Prozess wegen einer willkürlichen Polizeikontrolle im Mai 2001 im Zug von Hamburg nach Bonn statt.
Man beachte, wie lange die Staatsanwaltschaft und das Gericht das Verfahren verschleppte, das hat Methode!!!!!

Verhandelt wurde gegen Senfo TONKAM wegen:
a) "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (er hat sich dagegen gewehrt, dass nur AusländerInnen kontrolliert wurden und seinen Ausweis nicht gezeigt),
b) „Beleidigung“ (es wird behauptet, er hätte die PolizistInnen als „Scheißpolizei“ und „rassistische Schweine“ beschimpft) und
c) „Körperverletzung“ (er soll einen Grenzschutzbeamten gebissen haben).
Die "Black Community Deutschland", ein afrikanischer Flüchtlingszusammenhang, informierte mit folgendem, kurzen Prozessbericht, den ich nachstehend kopiere:

"Die Verhandlung hat nichts neues gebracht, außer der Bestätigung, dass es sich tatsächlich um eine Rassenjustiz handelt. Senfo und sein Anwalt haben die Polizeibeamten mit unbequemen Fragen dazu gebracht, ungewollt zu bestätigen, dass diese Zugkontrolle in der Tat ein Akt von Diskriminierung und rassistischer Kriminalisierung gegen ausländische Mitreisende war. Daraufhin hat der Staatsanwalt Bruder Senfo gefragt: „Wenn Sie sich so diskriminiert in Deutschland fühlen, was tun Sie dann hier?“. Mit anderen Worten: Nicht nur die BGS-BeamtInnen sind rassistisch, sondern der Staatsanwalt selbst ist ein rassistischer und ausländerfeindlicher Kollege. Am Ende des Verhandlungstages wollte er einer Einstellung des Verfahren nach §153 StGB zustimmen, verlangte aber, dass Senfo €600,- Bußgeld bezahlt und sich auch offiziell bei der Polizei entschuldigt. Im anderen Fall wurde Senfo damit bedroht, 90 Tage Freiheitsentzug bzw. mehr als €1.600,- Strafe zu bekommen. Natürlich hat Bruder Senfo diese Erpressung abgelehnt und dem Staatsanwalt gesagt, dass er sich irrt, wenn er glaubt, ihn einschüchtern und intimidieren zu können. Senfos Anwalt hat ebenfalls klar gesagt: „Herr Staatsanwalt, Sie werden von uns keine Unterwerfungserklärung bekommen“. So soll die Verhandlung fortgesetzt werden."

Nächste Gerichts-Termine für alle, die in oder bei Münster sind und Interesse am öffentlichen Prozess haben (wäre gut, wenn Zuhörer sich einfinden würden - Richter und Staatsanwälte verhalten sich dann ganz anders, als wenn es niemanden interessiert):

Mittwoch, 22. Oktober 2003, um 13:30 Uhr und Freitag, 31. Oktober 2003, um 13:00 Uhr jeweils in Raum AG11 (Erdgeschoss), Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2. Aktenzeichen: 32 Ds 32 Js 1639/01 –602/01
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