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Autor |
Beitrag |
bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 17.07.06, 08:25 Betreff: das sollte vor allem Antideutsche und Bahamiten nicht nur bei indymedia interessieren |
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Diffamierende Aussagen, die einen Dritten in den Bereich rechten Gedankenguts rücken sind rechtswidrig - LG Frankfürt, Urteil vom 12.1.2006, Az.: 2-03 O 485/05
Diese Meinungsäußerung überschreitet die Grenze zur Schmähkritik, da sie einen tatsächlichen Bezugspunkt im Zusammenhang mit dem Bericht über die Veranstaltung in der Leipziger Universität, zumindest bezogen auf den Kläger, vermissen lässt und diesen ohne sachlichen Grund herabwürdigt. Dadurch wird der Kläger sowohl in seiner Ehre im Sinne des § 185 StGB als auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt.
vollständiges Urteil hier
Mensch bleiben muß der Mensch ... von Tegtmeier
[editiert: 08.08.11, 12:58 von bjk]
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