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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 26.04.05, 12:44     Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren



Die Berliner Justiz hat ein Exempel statuiert, hier ein Bericht aus "Neues Deutschland" von heute, den ich so gelungen finde, daß ich mich unten im Anhang "nur" auf ein paar kommentierte Fotos beschränke


kopiert aus: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=70982&IDC=5


Rosa Warnweste statt Parteiabzeichen


Amtsgericht Tiergarten bestrafte Demonstrationsanmelder,

weil er ein unpassendes Kleidungsstück trug


Von Peter Kirschey


Von einer schweren Missetat soll hier die Rede sein, die das Amtsgericht Tiergarten gestern zu ahnden hatte. Der Täter heißt Fred Sch., der nur durch das umsichtige Handeln der Berliner Versammlungsbehörde in seinem wilden Treiben gestoppt werden konnte.

Die Behörde ist jene ehrwürdige Institution, die Versammlungen erlaubt oder verbietet, Auflagen ausspricht oder – mitunter recht willkürlich – in eine andere Region verlegt. In diesem Falle hat die Behörde messerscharf erkannt: Bei der Montagsdemo gegen Hartz IV am 20. September 2004 wurde massiv gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Die Behörde reagierte sofort und belegte den Anmelder der Demonstration, Fred Sch., mit einer Geldstrafe von 2500 Euro. Da er sich weigerte zu zahlen, musste nun verhandelt werden.

Fred Sch., der Versammlungsleiter, hätte es wissen müssen, dass man so etwas nicht durchgehen lassen kann. Zu jener Montagsdemo im September trugen 20 Ordner die grellleuchtenden Warnwesten, wie sie von BSR-Mitarbeitern bei Straßensäuberungen getragen werden. Zusätzlich hatten sie auch noch jene Armbinden, die sie als Ordner der Demonstration auswiesen. Eigentlich eine gute Sache, konnte man sie so in dem Gewühl genau erkennen. Der Paragraf 9 des Versammlungsgesetzes sagt aber: Nur Armbinden sind für Ordner zulässig. Da half auch kein klärendes Gespräch drei Tage später, da half auch nicht, dass der Zug bei der nächsten Montagsdemo auf die Westen verzichtete. Bestraft werden musste, und zwar hart.

So sah das auch der Chef der Versammlungsbehörde, der als einziger Zeuge der Anklage schwere Geschütze auffuhr. Der hagere ältere Mann muss schon viel mitgemacht haben in seinem Leben, denn zwischen Warnwesten und kommunistischem Umsturz schien für ihn ein enger Zusammenhang zu bestehen.

Das sagte er zwar nicht direkt, doch er ordnete den Zahlungsunwilligen – ohne es zu beweisen – einer Kommunistischen Partei zu. Und von dort bis zu rosaroten Westen ist es nur ein kleiner Schritt. Für den Staatsschützer war die Demonstration »problematisch«, weil sie mit der parallelen Gewerkschaftsdemo zu kollidieren drohte. Eigentlich hätte er nur seinem polizeilichen Verbindungsmann den Hinweis geben müssen, dass das Westentragen versammlungsrechtlich problematisch ist. Doch warum belehren, wenn man strafen kann.

Fred. Sch. kann froh sein, dass er nicht wegen Vermummungsverbots rangekriegt worden ist. Immerhin hat die Weste rund 25 Prozent des Körpers verhüllt.

Die leicht genervte Richterin erbarmte sich und setzte die Geldstrafe von 2500 auf 250 Euro herab. Denn wer demonstriert, muss wissen, dass man als Ordner keine Warnwesten tragen darf. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sie hätte das Verfahren auch wegen geringer Schuld einstellen können. Doch so weit ging ihr Verständnis nun doch nicht. Fred. Sch. war gestern wieder auf Achse zur nächsten Montagsdemo – bestimmt ohne Weste.

(ND 26.04.05)





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