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Beiträge: 7353


New PostErstellt: 05.05.05, 19:26     Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2005/05/115067.shtml



Berlin: Montagsdemo - Der 1. Prozeßtag

von Paul Prüfdienst - 05.05.2005 17:40


Am 4. Mai 2005 begann der Prozeß gegen Paul J. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt mittels einer gefährlichen Waffe - seiner Gehhilfe - anläßlich des brutalen Polizeiüberfalls auf die friedliche Montagsdemo vom 20. September 2004.
Wider Erwarten ist das Gericht anscheinend objektiv.
Zweiter Verhandlungstag ist der 23. Mai 2005.
Nacht. Eine unheimliche Wegkreuzung. Die Kutsche kommt unfreiwillig zum Stehen. Grüngewandete Knechte des Tribuns zerren die Fahrgäste heraus, das friedliche Fußvolk traktierend - blutige Tücher, Schreie des Entsetzens ob sovieler Gewalt.

Da erscheint Zorro, der Rächer der Enterbten. Mit seinem Florett vertreibt er die bösen Büttel und ritzt ihnen zum Abschied sein berühmtes "Z" in ihr grünes Gewand.

Diesen Eindruck konnte der unbedarfte Zuschauer des ersten Prozeßtages gewinnen nach der Märchenstunde der polizeilichen Zeugen der angeblichen Tat des 55jährigen, gehbehinderten und unter Arthrose leidenden Paul J..

Allerdings konnten die Beamten ihren Text nicht sehr gut - oder hatte sie in der Aufregung ihre Sehkraft verlassen?

Die Tatwaffe kam in drei Versionen vor: Als spitze dünne Stahlstange, als dicke schwere Eisenstange, als holzfarbene Holzstange. Auch den Berührungspunkt der Waffe (ja: Berührungspunkt - der betroffene Polizist wurde nicht verletzt, noch wurde seine Rüstung beschädigt!) gaben die Ordnungkräfte unterschiedlich an: Am Helm, am Hals, an der Brust - wahlweise links oder rechts.

Vor allen Dingen konnte das Phänomen einer unterbrochenen Wahrnehmung festgestellt werden: Alle polizeilichen Zeugen haben sehr genau gesehen, wie Paul J. mit seiner Waffe auf den ach so wehrlosen Beamten einstach, die schwere Kopfverletzung von Paul J. jedoch war einfach plötzlich da.

Einer, der Paul J. nach dessen Verhaftung im Krankenhaus stundenlang in der Wanne gegenübersaß, konnte sich beim besten Willen nicht daran erinnern, ob dieser verletzt gewesen sei.

Auch bei der Kleidung des Angeklagten war man sich nicht sicher - während einer eine leuchtende Ordnerweste angab, wußten die anderen nichts mehr. Nun war Paul J. aber zu keiner Zeit Ordner der Montagsdemo.

Darüber, ob eine dritte Person beteiligt war, gingen die Meinungen stark auseinander: Während der von Paul J. angeblich angegriffene Polizist aussagte, er sei mit einer Verhaftung eines anderen Demonstranten beschäftigt gewesen - kennt man ja: den Delinquenten auf den Boden werfen und sein Knie in dessen Rücken rammen - sahen die anderen nur das arme Opfer und seinen bewaffneten Bedroher.

Den Ablauf der Polizeiaktion muß man sich ungefähr so vorstellen, daß etwa 5 (in Worten: fünf) Beamte langsam zum Lautsprecherwagen gingen und höflich fragten, ob dieser nicht von ihnen beschlagnahmt werden dürfe. Darauf hin hätte eine Horde von mindestens 300 Kindern, Frauen und Rentnern auf die armen ungeschützten Polizisten eingetreten und geschlagen - und dann das: Paul J. zog sein Florett und stach auf die Vollstrecker ein.

En garde!

Es stellte sich noch heraus, daß Kilometer von Videomaterial von der Demonstration am 20.9. von der Polizei gedreht wurden - allerdings würden genau die fünf Sekunden der angeblichen Tat fehlen!

Außerdem ist auf den Polizeivideos sicher der brutale Einsatz der ca. 200 Mann starken Staatsschlägertruppe genau zu erkennen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, ist das gesamte Material zu dunkel, unbrauchbar usw..

Die Vernehmungen der Polizisten durch die Richterin zeichneten sich durch äußerste Hartnäckigkeit aus - die beamteten Zeugen verwickelten sich immer mehr in Widersprüche.

Auch ließ das Gericht sich aus dem Zuschauerraum spontan meldende Entlastungszeugen zu. Bedingt durch die Vielzahl der neuen Zeugen ist nun ein zweiter Termin angesetzt.

Der Autor bedankt sich an dieser Stelle für die ihm entgegengebrachte Solidarität der Montagsdemonstranten vom Alexanderplatz - Fred S. hatte zu einer Kundgebung vor dem Gericht aufgerufen, zu der viele Menschen kamen.

Die Aussagen der Montagsdemonstranten - obwohl sie nicht sahen, was mit Paul J. passierte - sind trotzdem sehr wichtig, weil sie die Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion aufzeigen: Alle Zeugen bestätigten, daß ohne Vorankündigung eine friedliche, genehmigte Demonstration mit Gewalt beendet wurde.

Damit ist auch eine Widerstandshandlung - so sie denn tatsächlich stattgefunden haben sollte - nicht strafbar. Siehe § 113 (3,4) StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Nächster Termin:

Montag, den 23. Mai 2005, 14:10 Uhr, Raum 370
Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin


Mehr Informationen:
http://www.montags-gegen-2010.de/
http://www.pruefdienst-paul.de.vu/montag04.php

e-Mail::
Homepage:: http://www.pruefdienst-paul.de.vu/



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