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Familienministerin verteidigt fehlenden

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Jens Rehde
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New PostErstellt: 25.08.04, 09:49  Betreff: Familienministerin verteidigt fehlenden  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Quelle: http://www.dradio.de/dlr/sendungen/interview_dlr/285151/
14.7.2004
Familienministerin verteidigt fehlenden Rechtsanspruch auf Kita-Platz
Interview mit Renate Schmidt (SPD), Bundesfamilienministerin



Jörg Degenhardt: Frau Schmidt, warum wollen Sie den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nicht festschreiben? Man kann doch den mit einer Frist verbinden.

Renate Schmidt: Ja, natürlich, aber es hätte im Moment keinerlei Auswirkungen. Wir werden erst im Jahre 2010 schaffen, auf Grund dieser wirklich minimalen Quote, die wir heute haben, zu einem vernünftigen und bedarfsgerechten Ausbau zu kommen. Ich möchte das Gesetz gerne durchbringen. Die Schwierigkeit bei der ganzen Geschichte ist, dass der Bund eigentlich keine ureigenste Zuständigkeit dafür hat, sondern die Kommunen und die Länder sind zuständig. Wir wollen helfen, dass dieser Ausbau stattfindet, und ich möchte ein zustimmungsfähiges Gesetz im Bundesrat haben. Ich habe das im Moment, und das möchte ich nicht gefährden. Vielleicht sollte man den Rechtsanspruch nicht überbewerten. Wir haben derzeit den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, also für die Überdreijährigen, auf einen Halbtagskindergartenplatz in Westdeutschland, bereits seit 1999. Noch immer haben einige Länder diesen Rechtsanspruch fünf Jahre danach nicht erfüllt. Insoweit sage ich, wir sollten uns vielleicht weniger auf solche Nebenkriegsschauplätze begeben, sondern schauen, dass wir unser Ziel erreichen, nämlich die bisher vorhandenen Plätze in dem Zeitraum bis 2010 ungefähr zu vervierfachten bis zu verfünffachen.

Degenhardt: Gibt es im Gesetzprojekt überhaupt so etwas wie eine verbindliche Vorgabe, oder in der Tat nur Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Betreuung?

Schmidt: Nein, keine Empfehlungen, sondern es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Das wissen die Kommunen auch, sonst würden sie sich nicht an manchen Stellen so sehr dagegen wehren, diese Pflichtaufgabe jetzt erfüllen zu müssen. Und es ist spezifiziert, wie ein bedarfsgerechter Ausbau auszuschauen hat. Er soll nämlich für die Kinder, deren Wohl gefährdet ist, aber auch für die Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, stattfinden. Dieser Mindestbedarf soll dann gedeckt werden. Dies ist also ganz wichtig. Es ist also nicht die bisher unspezifizierte Formulierung im Gesetz, sondern es ist konkretisiert worden, und es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen.

Degenhardt: Die sagen aber alle, schön und gut, nur brauchen wir für diese Aufgabe mehr Geld als bisher für die Ganztagsbetreuung zugesagt wurde.

Schmidt: Es ist nur so - ich betone es noch einmal -, dass der Bund hier überhaupt keine Zuständigkeit hat, auch keine finanzielle Zuständigkeit. Wir können zum Beispiel gar nicht direkt die Kommunen dabei finanziell fördern. Wir müssen immer leider irgendwelche Umwege gehen. Insoweit ist es in meinen Augen eine Großzügigkeit, dass wir eine Pflichtaufgabe, die eigentlich schon in der Vergangenheit bestanden hat, die nur zu unkonkret war und deshalb auch nicht erfüllt worden ist, dass wir für diese Pflichtaufgabe den Löwenanteil von den gesamt anfallenden Kosten zahlen. Wir haben außerdem die Kommunen an anderen Stellen zusätzlich entlastet, nicht nur dass sie um 2,5 Milliarden Euro über die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entlastet worden sind, sondern zusätzlich werden sie noch über unser neues Gesetz um 200 Millionen Euro in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe entlastet werden.

Degenhardt: Aber was machen Sie, wenn die Kommunen dieses Geld für andere Zwecke einsetzen, für Zwecke, die den Kommunen dringlicher erscheinen?

Schmidt: Ich betone es nochmals, es ist eine Pflichtaufgabe, und wir haben im Gesetz auch festgeschrieben, dass eine Bedarfsplanung vorgenommen werden muss und dass jährlich der Fortschritt des Aufbaus gesehen wird. Ich gehe davon aus, dass wir es schaffen können, die Zahl der Plätze bis zum Jahr 2006 zu verdoppeln.

Degenhardt: Sie wollten ja ursprünglich bis 2006 20 Prozent erreichen, also 20 Prozent der Kleinkinder sollten Plätze erhalten. Von Welcher Zahl gehen Sie jetzt aus?

Schmidt: Ich betone, dass ich das überhaupt noch nie wollte, weil ich gesehen habe, dass wir das nicht schaffen können auf Grund des niedrigen Versorgungsgrades. Außerdem ist eine fest vorgeschriebene Quote, die gleichermaßen für alle Kommunen gilt, absoluter Unsinn. Wir müssen also versuchen, vernünftige Lösungen anzubieten, und ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz diese vernünftigen Lösungen bietet. Aufs gesamte Bundesgebiet gesehen, glaube ich, dass wir ungefähr eine solche Versorgungsquote, ohne sie irgendwie im Gesetz vorgeschrieben zu haben, erreichen werden.

Degenhardt: Könnte denn nicht die Kinderbetreuung neue Jobs bringen? Was halten Sie denn von der Idee, Langzeitarbeitslose dafür einzusetzen?

Schmidt: Nein, so ganz einfach geht es nicht. Natürlich sind auch bei den Menschen, die auch längere Zeit arbeitslos sind, geeignete Personen dabei, die in der Lage sind, nach einer entsprechenden Qualifizierung so eine Tätigkeit auszuüben. Ich bin mir mit dem Wirtschaftsminister vollständig einig - und wir sind hier in enger Abstimmung miteinander -, dass wir also versuchen werden, Menschen, die arbeitslos sind, auf ihre Eignung hin zu überprüfen, gemeinsam mit den bisherigen Qualifizierungsträgern eine Qualifikation anzubieten. Selbstverständlich werden dann im Bereich der Kinderbetreuung neue und zusätzliche Jobs entstehen, und zwar sowohl bei der Tagespflege, also bei qualifizierten Tagesmüttern, als auch in den Einrichtungen selbst. Wir brauchen ja durch dieses Gesetz neue Krippen und brauchen auch die Öffnung der bisherigen Kindertagesstätten für Unterdreijährige, und das bedeutet selbstverständlich neue qualifizierte Jobs.

Degenhardt: Vielen Dank für das Gespräch.

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