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Bundesrat lehnt Gesetz zur Kleinkinderbetreuung ab

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Jens Rehde
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New PostErstellt: 01.10.04, 10:25  Betreff: Bundesrat lehnt Gesetz zur Kleinkinderbetreuung ab  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Artikel

Bundesrat lehnt Gesetz zur Kleinkinderbetreuung ab
Veröffentlicht am: 24.09.2004

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Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung abgelehnt. Unsicher sei die Finanzierung des Gesetzes. Die Regelung kann ohne die Zustimmung des Bundesrates nicht in Kraft treten.



Bundesfamilienministerin Renate Schmidt wies die Kritik an der Finanzierung des geplanten Gesetzes zurück. "Ich kann auf Euro und Cent unsere Kostenschätzungen belegen", sagte Schmidt am 24. September im Bundesrat.

Gleichzeitig warb die Familienministerin für das Gesetz. Die Bundesregierung habe das Gesetz auf den Weg bringen müssen, weil sich die Betreuungssituation für Kinder in den vergangenen Jahren kaum verbessert habe. Es könne nicht sein, dass Deutschland bei Kinderbetreuung und Geburtenrate Schlusslicht in Europa bleibe.

Schmidt warf den Ländern vor, den Ausbau zu verschleppen. Vor zehn Jahren habe es in den alten Bundesländern nur für 1,7 Prozent der Kleinkinder Betreuungsangebote gegen. Heute seien es gerade einmal 2,7 Prozent. "Wenn dieses Schneckentempo beim Ausbau so weiter geht, dann sind wir vielleicht in 100 oder 175 Jahren bei einem bedarfsgerechten Angebot" - so Schmidt. Dies werde der Bund nicht zulassen.

Bedarf bis 2010 decken

Mit dem Gesetzentwurf zum Ausbau der Kinderbetreuung will die Bundesregierung das Angebot für die Betreuung von unter Dreijährigen ab dem Jahr 2005 so ausbauen, dass der Bedarf gedeckt wird.

Dazu müssen nach Auffassung der Regierung in den alten Bundesländern bis zum Jahr 2010 rund 230.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz soll es aber nicht geben.

Finanzierung über Entlastungen

Finanziert werden soll der Ausbau der Kinderbetreuung mittels Einsparungen der Kommunen, die sich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ("Hartz IV") ergeben. Die Kommunen können dadurch jährlich 2,5 Milliarden Euro einsparen, von denen bis zu 1,5 Milliarden Euro im Jahr dafür verwendet werden sollen.

Die volle Summe wird erst 2010 benötigt. Im kommenden Jahr benötigen die Kommunen nur 400 Millionen und im darauffolgenden Jahr 750 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst im Bundestag weiter beraten. Danach wird der Bundesrat erneut darüber entscheiden.

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