Thomas Kujawa
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Beiträge: 1247 Ort: Mitteldeutschland
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Erstellt: 25.10.04, 07:55 Betreff: Bundeskabinett weist Bundesratsbedenken gegen Tagesbetreuungsausbaugesetz zurück
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Bundeskabinett weist Bundesratsbedenken gegen Tagesbetreuungsausbaugesetz zurück
Bundesministerin Renate Schmidt: Warten auf Kitaplätze muss endlich ein Ende haben
Die Bundesregierung hat bei ihrer heutigen Kabinettssitzung die Gegenäußerung zur ablehnenden Stellungnahme des unionsdominierten Bundesrates gegen das Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen. Obwohl auch der Bundesrat den hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert des Ausbaus der Kinderbetreuung hervorhebt, lehnt er den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Vorbehalte des Bundesrates als unbegründet zurück. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärte: ''Ein besseres Angebot an Kinderbetreuung für die Kleinsten ist für Familien in Deutschland zu wichtig, als dass es parteipolitischer Taktik zum Opfer fallen darf. Ich appelliere eindringlich an die unionsgeführten Länder, Familien und Kinder nicht im Stich zu lassen. Die Länder müssen gemeinsam mit uns und mit den Kommunen den Weg für einen zügigen Ausbau von Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern frei geben.''
Die Bundesregierung hebt hervor, dass ein vom Bundesrat geforderter direkter Finanzausgleich an die Kommunen verfassungswidrig ist, weil Länder und Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuung sowohl die Aufgaben- als auch Finanzierungsverantwortung tragen. Der Bund stellt die Finanzierungsgrundlage für den Ausbau der Kinderbetreuung über die Entlastung der Länder und Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Ab 2005 stehen dafür jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, das Anfang 2005 in Kraft treten soll, wird das seit 1991 bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert. Im Zentrum steht der schrittweise Ausbau der Angebote an Kinderbetreuung für unter Dreijährige in Krippen und bei Tagesmüttern durch die Kommunen bis zum Jahr 2010.
Die Bundesregierung weist auf den hohen Gestaltungsspielraum der Kommunen hin, innerhalb dessen sie der schon heute bestehenden Verpflichtung im Kinder- und Jugendhilfegesetz eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung nachkommen können. Der Bund konkretisiert mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, was unter einem ''bedarfsgerechten Angebot'' an Kinderbetreuung zu verstehen ist. Er bestimmt damit keine neue Aufgabe. Insofern entspricht das Tagesbetreuungsausbaugesetz der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
''Der Ausbau der Kinderbetreuung steht auf soliden finanziellen und verfassungsrechtlichen Beinen. Das lange Warten von Kindern und ihren Familien auf einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter muss endlich ein Ende haben'', so Bundesministerin Renate Schmidt.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz entlastet der Bund die Kommunen zusätzlich in Höhe von 219 Mio. Euro jährlich. Der Nachrang der Jugendhilfe wird bekräftigt und das Jugendamt in seiner Steuerungskompetenz z. B. bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gestärkt. Außerdem werden Eltern mit hohen Einkommen stärker zu stationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.
Links: Weitere Informationen Renate Schmidt bringt Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung in Bundestag und Bundesrat ein l>
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