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Das war eine schwere, lange Geburt, aber es hat sich gelohnt.

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Thomas Kujawa
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Beiträge: 1247
Ort: Mitteldeutschland


New PostErstellt: 31.01.06, 19:04  Betreff: Das war eine schwere, lange Geburt, aber es hat sich gelohnt.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 8/2006
Veröffentlicht am 31.01.2006
Thema: Familie



Bundesministerin von der Leyen: "Das war eine schwere, lange Geburt, aber es hat
sich gelohnt"

Bundesfamilienministerin begrüßt Kompromiss bei den Kinderbetreuungskosten

"Wir haben heute eine ausgewogene Lösung für Familien in Deutschland gefunden",
sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Die Bundesministerin hat an
den heutigen Verhandlungen zur steuerlichen Absetzbarkeit zwischen den
Regierungsfraktionen teilgenommen und den nun beschlossenen Vorschlag
miterarbeitet. "Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig
deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Arbeitsplätze", so von der Leyen.
Denn wenn Familien künftig jährlich 4000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen
könnten, lohne es sich, die Tagesmutter aus der Schwarzarbeit zu holen, ist von
der Leyen überzeugt. "Alleinerziehende haben es künftig viel leichter, weil sie
mehr Geld von der Steuer absetzen können. Und auch Alleinverdienerpaare können
erstmals Kita-Kosten von der Steuer absetzen", so die Bundesministerin.

Der Vorschlag differenziert unterschiedliche Lebensmodelle:

1. Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind:
Der Großteil ihrer Kinderbetreuungskosten, nämlich zwei Drittel der
Kosten, können bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer
abgesetzt werden. Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten werden künftig
von den Familien selbst getragen.
Rechenbeispiel 1: Die Betreuungskosten betragen jährlich 6000 Euro. Davon
kann die Familie 4000 Euro von der Steuer absetzen, 2000 Euro trägt sie
selbst.
Rechenbeispiel 2: Die Betreuungskosten betragen insgesamt 1000 Euro.
666 Euro kann die Familie von der Steuer absetzen, 333 Euro trägt die
Familie selbst. .
Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare werden gleich behandelt. Auch
die Alleinerziehenden stehen besser mit der Drittellösung als bisher da.
Im Steuergesetz werden diese Kosten als Werbungskosten berücksichtigt.
2. Alleinverdiener: Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist, können
künftig Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der
Steuer absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage, weil in dieser
Altersgruppe der allgemeine Kindergartenbesuch im Rahmen des
Rechtsanspruches gesellschaftlich erwünscht ist und Kindergartenkosten
nicht vermeidbar sind. Zwei Drittel der Kosten können bis zu maximal
4000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden. Ein Drittel
der gesamten Betreuungskosten werden von den Familien selbst getragen.
Im Steuergesetz werden diese Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt.

Doppelverdiener können, wenn sie die Werbungskosten steuerlich geltend machen,
nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a Einkommensteuergesetz für
Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend machen. Dieses schließt sich
gegenseitig aus.
Alleinverdiener können zudem Kinderbetreuungskosten im eigenen Haushalt unter den
verbesserten Bedingungen aus Genshagen steuerlich geltend machen.

Finanzierung: Der in Genshagen beschlossene Finanzrahmen in Höhe von 460
Millionen Euro bleibt erhalten. Zusätzliche Mittel werden durch den Ausschluss
der Doppelförderung bei § 35a Einkommensteuergesetz erzielt. Zudem wurde durch
den allgemeinen Anrechnungsbetrag der Eltern in Höhe von einem Drittel der
Betreuungskosten über alle Altersgruppen hinweg Geld eingespart.



Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail:
Internet: http://www.bmfsfj.de
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