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Befreiung von Hortgebühren gefordert

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Ines Doberschuetz
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Beiträge: 440
Ort: Leipzig

New PostErstellt: 02.03.05, 18:25  Betreff: Befreiung von Hortgebühren gefordert  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Befreiung von Hortgebühren gefordert

Braunschweig - Angesichts der wachsenden Kinderarmut in Deutschland hat der Kinderschutzbund eine Erhöhung des Kindergeldes angemahnt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte Gebührenfreiheit im Kinderhort für alle Familien mit Arbeitslosengeld II.
Die Geschäftsführerin der Kinderschutzbundes, Gabriele Wichert, sagte der «Braunschweiger Zeitung», ein elternunabhängiges Kindergeld von 300 Euro pro Kind sei notwendig. Dies liege im unteren Bereich dessen, was ein Kind in Durchschnitt tatsächlich koste.

Derzeit beträgt das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, ab dem vierten Kind 179 Euro. Notwendig sei zugleich, den Kreislauf der Armut durch eine bessere Förderung der betroffenen Kinder im Bildungssystem zu durchbrechen, sagte Wichert.

Laut einer vom UN-Kinderhilfswerk UNICEF vorgelegten Studie leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Der Kinderschutzbund mahnte, diese Zahl sei noch zu niedrig. Man müsse von bis zu drei Millionen Kindern in relativer Armut ausgehen, sagte Wichert.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte für alle Familien mit Arbeitslosengeld II Gebührenfreiheit im Kinderhort. Kinder aus armen Familien müssten früher und besser gefördert werden. Nur so sei der «Teufelskreis» von Bildungs- und finanzieller Armut zu durchbrechen, sagte die GEW-Vorsitzende Eva- Maria Stange am Mittwoch in Frankfurt.

Viele ärmere Eltern hätten ihren Nachwuchs wegen der Kosten bereits aus den Horten abgemeldet, sagte Stange. Zugleich benötigten aber gerade diese Kinder mehr frühkindliche Bildung. Nach der Hartz- IV-Reform hätten viele Familien noch weniger Geld zur Verfügung. Die zusätzlichen Belastungen seien aber auch durch den Kinderzuschlag für besonders finanzschwache Familien nicht aufzufangen.

Quelle: portale.web.de

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