Thomas Kujawa
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Beiträge: 1247 Ort: Mitteldeutschland
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Erstellt: 19.08.04, 11:20 Betreff: Betreuung für Kleinkinder wird ausgebaut
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In Westdeutschland werden die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren deutlich verbessert, in Ostdeutschland soll die vorhandene Dichte erhalten bleiben. Der qualitätsorientierte Ausbau der Tagesbetreuung eröffnet den Kindern bessere Bildungschancen - und macht es ihren Müttern und Vätern leichter, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Die Bundesregierung hat am 14. Juli einen Gesetzentwurf verabschiedet mit dem die Kinderbetreuung in Deutschland deutlich ausgebaut werden soll. "Heute ist für Familien in Deutschland ein sehr wichtiger Tag, denn mit diesem Gesetz wird die Kinderbetreuung für die Kleinsten in Deutschland endlich vorangebracht," erklärte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt nach dem Kabinettsbeschluss.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Länder und Kommunen, die für Kinderbetreuung zuständig sind, ihre Angebote an Krippen- und Tagespflege für die unter Dreijährigen ab 2005 so erweitern, dass sie bis zum Jahr 2010 den Bedarf der Eltern und Kinder entsprechen.
Künftig sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, mindestens für alle Kinder im Alter unter drei Jahren ein Betreuungsangebot vorzuhalten,
* deren Wohl nicht sichergestellt ist oder
* deren Eltern erwerbstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden.
Dafür muss das Angebot in den alten Bundesländern mit insgesamt 230.000 Plätzen mehr als vervierfacht werden.
Der Osten liegt bei der Betreuung vorn
Insbesondere in den ostdeutschen Ländern gewährleisten schon heute landesrechtliche Regelungen das angestrebte Versorgungsniveau. Einzelne Landesgesetze gehen sogar darüber hinaus. Im Gesetzentwurf ist deshalb klar gestellt, dass die bundesrechtliche Formulierung eines Mindestbedarfs keine Begründung für die Verschlechterung der Betreuungssituation auf Länderebene sein kann.
Schmidt hob hervor, dass die ostdeutschen Kommunen, die ihnen zur Verfügung stehenden Gelder für den Erhalt der Einrichtungen und der Qualitätsverbesserung der Betreuung nutzen sollten.
Stufenweiser Ausbau im Westen
In den westlichen Flächenstaaten lässt sich allerdings ein mit Ostdeutschland vergleichbares Versorgungsniveau nur stufenweise aufbauen. Das Gesetz gibt den Kommunen deshalb die Möglichkeit, den Ausbau flexibel und an den örtlichen Bedingungen orientiert zu gestalten. Als Zielmarke ist das Jahr 2010 festgeschrieben.
Die Kommunen können somit die Art und die Schnelligkeit ihres Ausbaus eigenständig bestimmen. Sie sind jedoch zu einer verbindlichen Ausbauplanung und zu jährlichen Bilanzierungen des Ausbaufortschritts verpflichtet, unterstrich Schmidt.
Gesetzentwurf enthält keinen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung
Von einem Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für alle Kinder unter drei Jahren wurde abgesehen, weil darüber erst nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2010 nachgedacht werden kann. Denn bis dahin wäre ein solcher Anspruch nicht durchsetzbar und liefe ins Leere.
Qualifizierung und Besserstellung der Tagespflege
Der Gesetzentwurf legt außerdem Merkmale für die Qualität der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege ("Tagesmütter") fest, die von den Ländern näher auszugestalten sind.
Die Betreuung soll zu einem qualifizierten frühen Förderungsangebot entwickelt werden, ausgerichtet am Wohl des Kindes. Die Tagespflege werde unter anderem durch bessere Qualifizierung und soziale Absicherung der Tagesmütter- und -väter eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertagesstätten werden, sagte Schmidt.
Zu diesem Zweck werden Kriterien für die persönliche Eignung der Tagespflegepersonen formuliert und ihre Qualifizierung verbindlich vorgesehen. "Bis zum Jahr 2010 werden rund 40.000 Tagesmütter und -väter zusätzlich die Betreuung der Kinder unter drei Jahren übernehmen", prognostizierte die Ministerin.
Künftig muss das Pflegegeld, welches die Jugendämter an die Tagesmütter oder -väter zahlen, neben dem Sachaufwand und der Anerkennung der Leistung auch einen Anteil enthalten, der die nachgewiesene Aufwendung für eine Unfallversicherung sowie den hälftigen Aufwand für eine angemessene Alterssicherung der Tagespflegeperson deckt. Daneben sind Anreize zur Weiterqualifizierung privater Kindertagespfleger vorgesehen.
Finanzierung über Entlastungen
Finanziert werden soll der Ausbau der Kinderbetreuung mittels der Einsparungen der Kommunen aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ("Hartz IV"). Die Kommunen können dadurch jährlich 2,5 Milliarden Euro einsparen, von denen bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Kinderbetreuung verwendet werden sollen.
Benötigt wird diese volle Summe erst 2010, sagte Schmidt. Im kommenden Jahr benötigten die Kommunen nur 400 Millionen und im darauf folgenden Jahr 750 Millionen Euro.
Kontext
>> "Hartz IV": Ausbau der Kinderbetreuung ist gesichert t.htm> >> Ausführliche Informationen zur Kinderbetreuung
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