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IGZS - Nicht freigeschaltet - Rolle des bBSF

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Autor Beitrag
Admin
Administrator

Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 25.01.15, 00:16  Betreff:  IGZS - Nicht freigeschaltet - Rolle des bBSF  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat: Gästebuch IG-ZS

    Paula S.
    Eintrags-Datum:
    Mo., 19. Januar 2015,
    15:00:57 Uhr

    Wie kann eine Behörde in die Handwerker Rolle einer Handwerkskammer eingetragen sein ?
    Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist in der Durchführung einer Feuerstättenschau und der Ausfertigung des Feuerstättenbescheides eine Ein Mann Behörde. Denn nur eine Behörde ist nach Deutschem Recht befugt einen Verwaltung Akt durchzuführen.
    Wissen das die Handwerks Kammern in Deutschland überhaupt ?
    ...


Mein folgender Kommentar wurde leider NICHT freigeschaltet:

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Zu Paula S.:

Man muss die GEWERBLICHE Tätigkeit und die HOHEITLICHE Aufgaben der Schornsteinfeger zumindest gedanklich STRIKT TRENNEN.

Im Prinzip könnte man es mit folgendem Beispiel vergleichen. Ein Metzger betreibt eine Metgerei, also einen handwerklichen Gewerbebetrieb. Mit diesem BETRIEB ist er in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen.
Dieser Metzger wird nun zum (ehrenamtlichen) Ortsbürgermeister gewählt. In dieser ZWEITEN Funktion übernimmt er eine STELLE bei einer Verwaltung. Das Eine (Gewerbe als Metzger) hat aber nichts mit dem Anderen (Leiter der Verwaltung) zu tun. So wird ja auch z.B. der Metzgergeselle im Gewerbebetrieb durch die Wahl seines Chefs zum Bürgermeister NICHT etwa stellvertretender Bürgermeister.

Bei den Kehrbezirken handelt es sich zunächst um VERWALTUNGS-STRUKTUREN. Es gibt dann eine BEHÖRDE, ein ORGAN mit der Amtsbezeichnung "Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger". Die STELLE als Leiter dieser BEHÖRDE wird dann auf 7 Jahre in TEILZEIT ausgeschrieben. Der STELLENINHABER führt in der Folge die Amtsgeschäfte mit der selben FUNKTIONS-BEZEICHNUNG, die auch als AMTSBEZEICHNUNG verwendet wird. Man kann dies gut vergleichen mit z.B. "Der Landrat", "Der Bürgermeister" oder "Der Bundespräsident". Ist ein Organ-Walter (Stelleninhaber) z.B. erkrankt oder sonst verhindert, handelt dennoch dessen VERTRETER im Namen des ORGANS als "Der Landrat des XY-Kreises" oder "Der Bürgermeister von Kleinnebenan". Nur bei der UNTERSCHRIFT steht dann "In Vertretung ...".

Es wird zudem EINE PERSON mit der Wahrnehmung HOHEITLICHER Aufgaben / der Besetzung einer Verwaltungsstelle beauftragt. Es ergeht KEIN Auftrag an einen Gewerbebetrieb. Bereits hierdurch wird auch deutlich, dass der gewerblich tätige Schornsteinfeger nicht etwa ein "BELIEHENER UNTERNEHMER" ist. Das UNTERNEHMEN wird ja gar nicht "beliehen". Zudem hätte der Bürger dann zwangsläufig auch das Recht, auf dem MARKT zwischen allen fachlich gleich geeigneten UNTERNEHMERN wählen zu können. Dies ist z.B. bei NOTAREN oder TECHNISCHEN PRÜFEINRICHTUNGEN (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) der Fall. Diese haben HOHEITLICHE Befugnisse, aber der Bürger wählt FREI aus. Sie sind "beliehene Unternehmer". Der "Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" wegen der RÄUMLICHEN und SACHLICHEN Bindung des Bürger jedoch NICHT.

Diese DOPPELFUNKTION wäre prinzipiell auch kein Problem, WENN es einen hinreichenden ABSTAND zwischen HOHEITLICHEN ZUSTÄNDIGKEITEN und GEWERBLICHEN INTERESSEN geben würde. Warum soll ein Metzger nicht zeitgleich Bürgermeister sein? Erst wenn im Gemeinderat abgestimmt wird, bei welcher Metzgerei die Würstchen für das Dorffest eingekauft werden sollen, wäre der Bürgermeister wegen BEFANGENHEIT gehindert, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen. Genau diese BEFANGENHEIT ist bei der Schornsteinfeger-Rechts-Kontruktion jedoch SYSTEMISCH nicht vermeidbar.

Der Gesetzgeber muss sich daher entscheiden:
Entweder BEHÖRDE oder HANDWERKER.
HOHEITLICHE Befugnisse in genau dem Tätigkeitsfeld EIGENER WIRTSCHAFTLICHER INTERESSEN jedenfalls sind mit normalen Prinzipien eines RECHTSSTAATS NICHT vereinbar.

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____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.


[editiert: 25.01.15, 00:30 von Admin]
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