Gegenwärtig mach eine Abmahnung die Runde, die gegenüber Schornsteinfegern ausgesprochen wird. Die Abmahnung wird durch die Wettbewerbszentrale Büro Berlin verschickt. In der Abmahnung wird die Werbeaussage “Instandsetzung von Schornsteinen” beanstandet. Viele Schornsteinfeger werben mit dieser Aussage auf ihrer Internetseite. Mit diesem Gewerk sind die Schornsteinfeger jedoch meist nicht in die Handewerksrolle eingetragen.
MfG
Nicole Heit
Admin: Überschrift zur besseren Lesbarkeit von mir verkürzt.