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Ein bißchen Plagiat darf sein

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PoLdi

Administrator

Beiträge: 2338
Ort: Bayrisch-Böhmisches Dorf


New PostErstellt: 08.07.11, 13:12  Betreff: Ein bißchen Plagiat darf sein  drucken  weiterempfehlen

Die LV-Handtasche zum Schnäppchenpreis, der Bulgari-Ring für kleines Geld, Lacoste-Polohemden fast umsonst: Gefälscht ist Markenware in vielen Urlaubsländern wie der Türkei, in Thailand oder auch Tschechien an jeder Ecke zu kriegen. Millionen deutsche Touristen erliegen jeden Sommer wieder dem Reiz, stapelweise abgekupferte Designer-Artikel, Medikamente oder Kosmetika aus den Ferien mitzubringen. Doch wie viel Raubkopie ist eigentlich erlaubt? Ab wann machen sich Reisende strafbar? Nur die wenigsten Urlauber kennen die Spielregeln für die Einfuhr von Plagiaten.

Und die sind zunächst einmal erstaunlich großzügig. Was kaum ein Reisender weiß: Ein bisschen Designer-Imitat für den Privatgebrauch darf tatsächlich sein. Der Handel mit Fälschungen ist zwar verboten, der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person aber nicht. Kommt ein Urlauber etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, ein paar gefälschten T-Shirts und Jeans, die ganz offensichtlich für eine Person gedacht sind, sei das noch im grünen Bereich, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Gaul, der Firmen in Sachen Produktpiraterie vertritt. Bei fünf imitierten Uhren im Gepäck plus Dutzenden T-Shirts, Hemden, Jeans und Schuhen in verschiedenen Größen hört die Straffreiheit dagegen schnell auf.

Das Einführen größerer Mengen Plagiate nach Deutschland ist schlichtweg illegal. Wird ein Tourist damit erwischt, geht der Zoll davon aus, dass er die Mitbringsel weiterverkaufen will. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", betont Martin Brandlhuber, Sprecher des Hauptzollamts München. Das gilt speziell für ertappte Urlauber, die mit Handel gar nichts im Sinn, sondern auf dem Basar in Antalya nur für Kinder, Oma, Neffen und Nichten miteingekauft haben.

Wer Gefälschtes allein für den Privatgebrauch einkauft, sollte es trotzdem nicht übertreiben – und noch vor der Heimreise gut rechnen. Die mitgebrachten Raubkopien dürfen nicht mehr als 430 Euro zusammen kosten, pro Person. "Dabei zählt der tatsächlich gezahlte Preis am Urlaubsort, nicht der Originalpreis daheim", erläutert Brandlhuber.

Diese Freigrenze gilt bei der Rückreise per Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff. Bei der Einreise per Bahn oder Auto liegt das Limit bei 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen Plagiate für 175 Euro dabei haben.



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