Jens
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Beiträge: 10
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Erstellt: 15.04.07, 19:51 Betreff: Re: Pflegestufe eins |
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hallo michaela,
der widerspruch bedarf keiner bestimmten form. es gebietet natürlich die höflichkeit, dass man die form eines normalen schriftverkehrs wahrt und nicht wie ich hier alles klein schreibt. ein gesundes kind in kevins alter braucht natürlich auch viel pflege aber es ist wichtig die besonderheiten bei kevin herauszustellen.
damit dir die widerspruchsfrist nicht abläuft reicht es erstmal aus widerspruch zur fristenwahrung einzulegen.
du schreibst also : sehr geehrte damen und herren gegen ihren bescheid mit dem aktenzeichen: 123458 lege ich, als gesetzlicher vertreter meines sohnes kevin, widerspruch zur fristenwahrung ein. eine ausführliche begründung folgt.
so, dann suchst du dir einen fachanwalt für sozialrecht oder machst es wie ich der ich das ja immer meiner gewerkschaft übergebe. falls du oder dein mann in einer gewerkschaft seit ist eine rechtsvertretung in arbeits-und sozialrechtangelegenheiten im monatlichen beitrag enthalten. oder du wendest dich an den sozialverband deutschland (früher reichsbund) wirst mitglied und läßt dich von denen vertreten. deinem rechtsvertreter übergibst du das pflegegutachten und dein pflegetagebuch. was er sonst noch braucht wird er dir sagen.
vertritt dich bitte nicht selbst, dass hat meist wenig erfolg. wenn man sich entschließt widerspruch einzulegen will man doch auch gewinnen.
und bedenke, du bist kein bittsteller. es steht dir rechtlich zu.
gruß jens
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