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Michaela und kevin
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Beiträge: 204 Ort: Triftern/Neukirchen
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Erstellt: 08.04.07, 10:06 Betreff: Pflegestufe eins
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Hallo zusammen haben nun unsere erste op bezüglich LKGS hinter uns haben am donnerstag den bescheid vom mdk bekommen pflegestufe 1 was sagt ihr da dazu und was machen wir jetzt am besten wegen einspruch einlegen? Soll ich mir von Physio und KInderarzt was schreiben lassen?
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Susanne Adolphi
Gast
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Erstellt: 11.04.07, 13:03 Betreff: Re: Pflegestufe eins
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Liebe Michaela, mit Stufe 1 habt Ihr doch das Wichtigste schon geschafft, sobald Ihr überhaupt eine Pflegestufe habt, greift doch auch alles andere, Verhinderungspflege, Schwerbehindertenausweis, entsprechende Vergünstigungen bei Steuer usw. Die höheren Pflegestufen gibt es oft bei kleinen Kindern noch nicht, wir hatten mit unserer schwer behinderten Tochter am Anfang auch nur die 1, jetzt die 2, spätestens zur Einschulung wird es wohl die 3 werden. Je älter die Kinder sind, desto weniger wird von der Pflegezeit abgezogen, da gleichaltrige Kinder immer selbständiger werden. Nun informiert Euch vor allem, wie Ihr die neuen Möglichkeiten nutzen könnt. Alles Gute und herzliche Grüße von Susanne
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Michaela und kevin
Mitglied
Beiträge: 204 Ort: Triftern/Neukirchen
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Erstellt: 11.04.07, 20:27 Betreff: Re: Pflegestufe eins
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Hallo susanne
Kevin hat aber aktuell wieder ne sonde und müssen wöchentlich nach münchen fahren einfach 150km und das geht ins geld hätten uns eigentlich die zwei erhofft. das ganze geld geht nur fürs fahren drauf.
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Jens
Mitglied
Beiträge: 10 Ort: 31275 Lehrte / Immensen
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Erstellt: 14.04.07, 00:13 Betreff: Re: Pflegestufe eins
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hallo michaela, wenn du widerspruch einlegen willst dann hast du vier wochen zeit um das zu tun. ich würde einen widerspruch zur fristenwahrung einlegen. und die schriftliche begründung einem rechtsbeistand überlassen. ich lasse das immer von der rechtsabteilung meiner gewerkschaft begründen und habe in drei gesundheitsangelegenheiten immer genau das bekommen was ich wollte. wer sich in einem solchen vorgang selbst vertritt der hat den schlechtesten anwalt.
gruß jens
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Michaela und kevin
Mitglied
Beiträge: 204 Ort: Triftern/Neukirchen
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Erstellt: 15.04.07, 13:56 Betreff: Re: Pflegestufe eins
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Hallo jens hab mir mal das gutachten vom mdk zuschicken lassen. Wie legt man wiederspruch ein einfaches schreiben oder muss es ne bestimmte form haben?
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Jens
Mitglied
Beiträge: 10 Ort: 31275 Lehrte / Immensen
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Erstellt: 15.04.07, 19:51 Betreff: Re: Pflegestufe eins
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hallo michaela,
der widerspruch bedarf keiner bestimmten form. es gebietet natürlich die höflichkeit, dass man die form eines normalen schriftverkehrs wahrt und nicht wie ich hier alles klein schreibt. ein gesundes kind in kevins alter braucht natürlich auch viel pflege aber es ist wichtig die besonderheiten bei kevin herauszustellen.
damit dir die widerspruchsfrist nicht abläuft reicht es erstmal aus widerspruch zur fristenwahrung einzulegen.
du schreibst also : sehr geehrte damen und herren gegen ihren bescheid mit dem aktenzeichen: 123458 lege ich, als gesetzlicher vertreter meines sohnes kevin, widerspruch zur fristenwahrung ein. eine ausführliche begründung folgt.
so, dann suchst du dir einen fachanwalt für sozialrecht oder machst es wie ich der ich das ja immer meiner gewerkschaft übergebe. falls du oder dein mann in einer gewerkschaft seit ist eine rechtsvertretung in arbeits-und sozialrechtangelegenheiten im monatlichen beitrag enthalten. oder du wendest dich an den sozialverband deutschland (früher reichsbund) wirst mitglied und läßt dich von denen vertreten. deinem rechtsvertreter übergibst du das pflegegutachten und dein pflegetagebuch. was er sonst noch braucht wird er dir sagen.
vertritt dich bitte nicht selbst, dass hat meist wenig erfolg. wenn man sich entschließt widerspruch einzulegen will man doch auch gewinnen.
und bedenke, du bist kein bittsteller. es steht dir rechtlich zu.
gruß jens
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Michaela und kevin
Mitglied
Beiträge: 204 Ort: Triftern/Neukirchen
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Erstellt: 15.04.07, 21:24 Betreff: Re: Pflegestufe eins
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Vielen dank jens hab mir das pflegegutachten schon mal durchgelesen sie haben z.B. nur einen fütterungsversuch geschrieben obwohl es fünf sind und nur einmal wöchentlich das haus verlassen obwohl wir 3 mal die woche zu ärtzten müssen die kg übungen die wir zu hause machen müssen sind gar nicht aufgezählt. baden wickeln etc ist auch nix angerechnet oder für vermehrtes spucken oder erbrechen. versuchen wollen wir es auf alle fälle.
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