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Beitrag |
Kathlen Wenglarski
Gast
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Erstellt: 07.06.07, 10:19 Betreff: Betreuung
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Habe mal ein Thema, was mich schon sehr lange beschäftigt. Es ist ja nun so, das Julia viele Dinge des Lebens schon alleine bewältigt. Aber doch nur insofern, das all das lange trainiert wurde oder durch unsere Begleitung Julia dieses Gefühl gibt. Aber gerade letztens kam eine Reklame ins Internat wo Tierschützer um Spenden warben und durch die Unterschrift ein Vertrag eingegangen würde, wo ein monatlicher Beitrag fällig ist.
Hier ist es uns wieder klar geworden. Weiß jemand, ob es die Betreuung auch für Teilbereiche (Finanzen, Arbeitsrecht oder...)gibt und welche Wege man dazu in Angriff nehmen muss ??
Euch allen einen schönen Tag
Kathi
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Timbartels1
Mitglied
Beiträge: 33
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Erstellt: 07.06.07, 15:51 Betreff: Betreuung
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Liebe Kathi, das ist nicht nur möglich, sondern im Betreuungsrecht ausdrücklich erwünscht, daß nur in notwendigen Bereichen eine Betreuung eingerichtet wird. Der Bereich (Finanzen, Gesundheit ect.) steht dann im Ausweis des gesetzlichen Betreuers.
Es gibt im finanziellen Bereich sogar den Einwilligungsvorbehalt des gesetzlichen Betreuers. Ich berate einen jungen Mann, der so eine Betreuung hat und den Mietvertrag von seiner gesetzlichen Betreuerin gegenzeichnen lassen muss - was aber sehr viel Sinn bei ihm macht!
Bei Eurem zuständigen Amtsgericht gibt es eine Richterin/einen Richter der dafür zuständig ist, schreibt dorthin. Oder ruft erstmal an. Die Richterin/der Richter wird ein Gespräch mit Julia führen und wahrscheinlich auch ein Gutachten einholen.
Viele Grüße von Annette Mutter von Miriam (16)
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