Timbartels1
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Beiträge: 33
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Erstellt: 07.06.07, 15:51 Betreff: Betreuung |
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Liebe Kathi, das ist nicht nur möglich, sondern im Betreuungsrecht ausdrücklich erwünscht, daß nur in notwendigen Bereichen eine Betreuung eingerichtet wird. Der Bereich (Finanzen, Gesundheit ect.) steht dann im Ausweis des gesetzlichen Betreuers.
Es gibt im finanziellen Bereich sogar den Einwilligungsvorbehalt des gesetzlichen Betreuers. Ich berate einen jungen Mann, der so eine Betreuung hat und den Mietvertrag von seiner gesetzlichen Betreuerin gegenzeichnen lassen muss - was aber sehr viel Sinn bei ihm macht!
Bei Eurem zuständigen Amtsgericht gibt es eine Richterin/einen Richter der dafür zuständig ist, schreibt dorthin. Oder ruft erstmal an. Die Richterin/der Richter wird ein Gespräch mit Julia führen und wahrscheinlich auch ein Gutachten einholen.
Viele Grüße von Annette Mutter von Miriam (16)
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