Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11

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Timbartels1
Mitglied

Beiträge: 33

New PostErstellt: 07.06.07, 15:51     Betreff: Betreuung

Liebe Kathi,
das ist nicht nur möglich, sondern im Betreuungsrecht ausdrücklich
erwünscht, daß nur in notwendigen Bereichen eine Betreuung eingerichtet
wird. Der Bereich (Finanzen, Gesundheit ect.) steht dann im Ausweis des
gesetzlichen Betreuers.

Es gibt im finanziellen Bereich sogar den Einwilligungsvorbehalt des
gesetzlichen Betreuers.
Ich berate einen jungen Mann, der so eine Betreuung hat und den
Mietvertrag von seiner gesetzlichen Betreuerin gegenzeichnen lassen
muss - was aber sehr viel Sinn bei ihm macht!

Bei Eurem zuständigen Amtsgericht gibt es eine Richterin/einen Richter
der dafür zuständig ist, schreibt dorthin. Oder ruft erstmal an.
Die Richterin/der Richter wird ein Gespräch mit Julia führen und
wahrscheinlich auch ein Gutachten einholen.

Viele Grüße
von
Annette
Mutter von Miriam (16)
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