Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11

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Lea Ihr Herzmedikament wurde mir verweigert

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Brunner
Mitglied

Beiträge: 61

New PostErstellt: 01.09.07, 15:28  Betreff: Lea Ihr Herzmedikament wurde mir verweigert  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Ihr Lieben,
bin noch total durch den Wind.War vorhin in der Apotheke um Leas Medikament
zu holen und habe wie immer mein Rezept abgegeben als die Apothekerin mir
mitteilt das sie es mir nicht mitgeben darf da unsere Krankenkasse keinen
Vertrag mit dem Hersteller hat.Da war ich erstmal geschockt und den Tränen
nahe.Ich will kein Ersatzmedikament mit gleichem Wirkstoff.Lea verträgt das Mittel
super gut und man kann die Tablette sehr gut teilen.Am Montag gehe ich zum
Kinderarzt und lasse mir einen Vermerk auf das Rezept machen dann bekomme
ich es hoffentlich ausgehändigt.Langsam gehen mir die Tabletten aus.Wo soll das
noch hinführen wenn man so mit Menschen umgehen kann.Wie kann man so etwas tun
wenn ein Mensch Medikamente zum Überleben braucht.Die Apothekerin hatte auch
ein ganz schlechtes Gewissen aber sie hat auch Vorschriften.Sie sagte noch zu
mir das sie die Packung auf jeden Fall reservieren und ich sie am Montag gleich
mitnehmen kann.Ich habe zwar in den Medien diese Ankündigungen verfolgt aber
wäre nie auf die Idee gekommen das sie bei Überlebenswichtigen Mitteln
so drastisch vorgehen.
ein schönes Wochenende wünscht Euch eine Geschockte
Sabine Mama von Lea
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Marion & Marvin Johannes
Mitglied

Beiträge: 277
Ort: Heide

New PostErstellt: 02.09.07, 16:35  Betreff: Re: Lea Ihr Herzmedikament wurde mir verweigert  drucken  weiterempfehlen

Hallo,
ich drücke euch die Daumen, dass Lea ihr Herzmedikament am Mo bekommt. Ich kann die Entscheidung nicht verstehen, da das Medikament für Lea lebensnotwendig ist. Tüpich Krankenkassen, ständig irgentetwas anderes. Das kommt mir irgentwie bekannt vor, Marvin mußte mal eine Spezialnahrung/ Monogen essen. Da gab es bei uns auch mal ein nähnliches Problem. Zum Glück hat uns das Krankenhaus, damals einen Zettel ausgestellt, dass die Nahrung lebensnotwendig ist. Damit war das Problem fast gelößt, solange der Kia eine Verordung ausgestellt hat. Zum Glück mußte Marvin die Nahrung nur 6 Monate nehmen. Also ich wünsche euch alles gut & ich drücke euch die Daumen, dass es klappt.
L.G
Marion



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Gudrun
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 03.09.07, 10:55  Betreff: Re: Lea Ihr Herzmedikament wurde mir verweigert  drucken  weiterempfehlen

Liebe Sabine,
Das ist natürlich erstmal ein Schock, jede Änderung verunsichert.
Aber erstmal zu den Hintergründen:

Entsprechend einer Neuregelung im GKV-WSG sind die Apotheker verpflichtet, den Patienten ein qualitativ gleichwertiges und wirkstoffgleiches, aber rabattiertes Medikament auszuhändigen, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ausdrücklich ein ganz bestimmtes Präparat verordnet hat. Die Regelung betrifft die Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen, die einen Rabattvertrag mit Herstellern abgeschlossen haben. Im Grundsatz handelt es sich dabei um eine Erweiterung der bestehenden Aut-idem-Regelung.
Das ist ein kleines Feld auf dem Rezept, wo der Arzt ankreuzen kann, dass er auch mit einem gleichwertigen Medikament einverstanden ist. Bisher war es dann so, dass der Patient den Unterschied zu einem Markenmedikament selbst zahlen durfte. Jetzt „darf“ er das nicht mehr, sondern der Arzt muss auf dem Rezept ankreuzen, dass nur dieses Medikament ausgegeben werden darf, wenn beispielsweise der Patient nur dieses eine verträgt.Überschreitet ein Arzt die vereinbarten Zielgrößen, zahlt er laut AVWG bis zu 50% der Mehrkosten zurück. Also muss der Arzt die Medikamente, die er teurer verschreibt zum Teil selbst zahlen.

Das stellt natürlich eine gewisse Motivation für den Arzt dar, vor allem wenn es keine Veranlassung gibt, zu glauben, dass das Alternativmedikament nicht verstanden wird
Ich kann Deine Verunsicherung verstehen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass bei gleichen Inhaltsstoffen das identische Medikament eines anderen Herstellers nicht vertragen wird, ist gering

Wenn Du möchtest, kann ich Dir aber gerne die Inhaltsstoffe des von der AOK bestimmten Medikamentes mit dem bisherigen vergleichen und Unterschiede heraussuchen....Die Wirkstoffe werden gleich sein, aber die Begleitstoffe können sich leicht unterscheiden.
Ansonsten viel Glück mit Deinem Arzt, mal sehen wie er entscheidet.

Liebe Grüße
Gudrun
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