Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11

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qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?

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Jutta Wenger
Mitglied

Beiträge: 21

New PostErstellt: 11.07.07, 19:14  Betreff: qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo an Alle!
Haben gestern die Zusage für die Pflegestufe 1 erhalten mit der Aussage, daß unser Felix Anspruch auf einen zusätzlichen Betrag von 460€ für qualitätsgesicherte Betreuungsleistung hat, wobei die betreuende Person einen Qualifizierungsnachweis vorlegen muß. Hat irgentjemand eine Ahnung, was das bedeutet? Wer kann also Felix betreuen und was muß man tut, um einen Qualifizierungsnachweis zu erhalten?
Wäre für jeden Rat dankbar, da wir das Geld ja nicht verschenken wollen!!!
Viele Grüße von Jutta

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Silke
Mitglied

Beiträge: 80


New PostErstellt: 11.07.07, 20:45  Betreff: Re: qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Jutta,
so wie sich das anhört geht es bei deiner Pflegestufe um eine Kombi Leistung aus Geld- und Sachleistung. Wenn du aber euer kind selbst versorgst, brauchst du nur die Geldleistung. Wir machen das auch nur so. Ansonsten würde das bedeuten, das ein Ambulanter Pflegedienst euer Kind mit Versorgen müßte. Aber wenn du eine Pflegestufe hast kannst du den FED beauftragen und du bekommst einen Babysitter vom Amt bezahlt. Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich gerne melden.
Silke

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Stephan Schmid
Administrator

Beiträge: 21
Ort: 1. Vorstand

New PostErstellt: 11.07.07, 21:18  Betreff: Re: qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Jutta,

bei den qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung aufgrund festgestellter zusätzlicher Einschränkungen. Im allgemeinen wird dies als:

Besonderheiten zur Feststellung einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz bei Kindern unter 12 Jahren

bezeichnet und basiert auf §45a SGB XI. Wichtig ist dabei, dass der Gutachter des MDK aus den unten genannten "Items" zumindest bei zwei eine altersentsprechende Einschränkung erkennen und mit "ja" beantworten kann. Dann besteht Anspruch auf die genannten 460,00 EUR im Kalenderjahr, die allerdings zweckgebunden nur für

* Kosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangebote
* Allgemeine Betreuung und Anleitung durch Pflegedienste
* Sonstige regionale Betreuungs- und Entlastungsangebote

genutzt werden können. D.h. es muß immer die Leistung eines professionellen Dienstes (Pflegedienst / Lebenshilfe / etc.) in Anspruch genommen werden.
Die Auszahlung erfolgt idR. erst nach Vorlage entsprechender Belege und/oder einem schriftlichen Zahlungsnachweis. Sollte die Summe im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft werden ist ein Übertrag ins folgede Jahr für den Restbetrag möglich.

Und sonst gilt natürlich: bei Fragen - fragen!
Liebe Grüsse
Stephan


Items zum Assesment bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz:

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)

  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen

  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder
potenziell gefährdenden Substanzen

4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der
Situation

5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten

6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle
oder Bedürfnisse wahrzunehmen

7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten
Depression oder Angststörung

8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des
Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen
bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen
geführt haben

9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu
strukturieren

11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren
in Alltagssituationen

12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten

13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit
oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten
Depression


weiterführende Links dazu:
aktuelle Begutachtungsrichtlinien des MDK;
http://www.kids-22q11.de/mitglieder/info/50_Recht/Begutachtungsrichtlinien_MDK.pdf
Seite 97 ff.

Gesetzestext zum §45a SGB XI:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html

ausführliche Erläuterung zum §45a:
http://www.vdak.de/versicherte/Pflegeversicherung/Pflege-VG/paragraph_45b_stand_13_09_06.pdf


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Sylvia
Mitglied

Beiträge: 134
Ort: Birstein


New PostErstellt: 11.07.07, 21:28  Betreff: Re: qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Jutta
schön das ihr die Zusage zur Pflegestufe habt.

Hallo Silke
aber die Voraussetzung für den FED ist doch das die Pflegeperson den Bedürftige demfall das Kind für mindestens 12 Monate gepflegt (bzw. Einstufung in Pflegestufe seit 12 Monaten).
Sehe ich das richtig oder?

Wir haben am 19.7. Termin mit unserer Tochter wegen dem FED. Bei uns läuft das über das Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. und die setzen sich dann mit der Pflegekasse auseinander( so sagte man uns das).

Lg Sylvia



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Jutta Wenger
Mitglied

Beiträge: 21

New PostErstellt: 12.07.07, 16:36  Betreff: Re: qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Alle!
Vielen Dank für Eure regen Antworten und Hinweise. Habe mir aber doch nochmal ein Herz genommen und bei der Krankenkasse angerufen. Die Dame, die ich diesmal hatte, war sehr nett und ich habe ihr einfach ein bißchen unsere Situation geschildert und alles auch ein wenig ausgeschmückt. Ihr kam dann die Idee, daß Felix ja in eine Kita geht und daß man den Kitabeitrag ja vielleicht angeben könnte. Sie hat sich dann extra für uns nochmal erkundigt und gleich zurückgerufen, daß das geht. Ich soll ihr jetzt den Bescheid vom Amt als Kopie schicken und die überweisen uns dann die 460€, da wir ja den Bertag regelmäßig jeden Monat bezahlen. Was wir dann mit dem Geld machen und ob wir ihn für einen Babysitter oder was auch immer ausgeben, ist egal. Super oder? Das ist nämlich eine niedrigschwellige Betreuung und damit erstattungsfähig.
Viele Grüße von Jutta

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Brunner
Mitglied

Beiträge: 61

New PostErstellt: 12.07.07, 18:39  Betreff: Wie komme ich an Info Material  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ihr Lieben,
habe da ein Problem.Da Lea nach den Sommerferien in die Schule kommt
haben wir dafür einen I-Helfer beantragt.Den Ämtern habe ich dafür Kopien
meiner Unterlagen übergeben.Da wir nun 15 Stunden bewilligt bekommen haben,
ich das aber zu wenig finde will ich Widerspruch einlegen.Nachdem
ich heute ein Gespräch mit der zuständigen Integrationshelferin hatte
ist für Lea eine Kostenübernahme für eine I-Helferin rundum für den
ganzen Schulbesuch machbar.Nun hätten sie gerne noch mehr Infos über
den Chromosomendefekt.Gibt es für solche Zwecke eine Broschüre die
Ämtern(Gesundheitsamt,Sozialamt,Schule,...)den Defekt so beschreibt
das eine Auflistung der Symthome drinsteht?Irgendwie kann keiner
was mit DiGeorge-Syndrom/22q11 anfangen und hat noch nie etwas davon
gehört.Deshalb sind sie sehr Interessiert an weiteren Unterlagen.
Ich habe nun fast alle meine Info Hefte weitergereicht.Wer kann mir
da weiterhelfen.Ihr könnt mir gerne auch direkt Mailen.

liebe Grüsse
Sabine Mama von Lea Marie
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Brunner
Mitglied

Beiträge: 61

New PostErstellt: 13.07.07, 14:56  Betreff: Re: qualitXtsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Carmen,
Danke
liebe Grüsse
Sabine
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Stephan Schmid
Administrator

Beiträge: 21
Ort: 1. Vorstand

New PostErstellt: 13.07.07, 15:13  Betreff: Re: qualitätsgesicherte Betreuungsleistung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Sabine,

es gibt einen umfassenden Übersichtsartikel der als Syndrombeschreibung alle Aspekte des Deletionssyndroms 22q11 in einer laienverständlichen Form aufbereitet darstellt.
Evtl. könnten gerade für das Jugendamt darüber hinaus die medizinischen Themenhefte 003 (psychische Entwicklung) und 005 (Problemfelderfassung) sehr hilfreich sein.
Alle Titel sowie eine Übersicht der verfügbaren 22q11 Schriften kannst Du jederzeit bei der Geschäftsstelle per Post oder e-mail anfordern.

KiDS-22q11 e.V.
Blumenweg 2
87448 Waltenhofen
mail:

Grüsse
Stephan

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