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Autor Beitrag
zystein


New PostErstellt: 27.10.06, 14:44     Betreff: Re: Generalstreik

    Zitat: Riker
    Hallo zystein,

      Zitat:
      Nun 30 Stunden werden aus Nützlichkeitserwägungen NICHT gemacht; "Erwägungen", die nicht wir (Lohnabhängigen und Habenichtse) bestimmen.
      Und wenn "sie" es machen, wird die Arbeit dichter.
    ich möchte hier in diesem Thread keinen sekundärschauplatz eröffen - aber mir ist die Problematik bewußt.

    es ist nur so, daß bei einem Generalstreik nur dann ein Generalstreik verfassungsrechtlich legitim ist, wenn die höchsten Rechtsgüter also unsere Demokratie und die soziale Grundordnung gefährdet sind.
    die Verfassungsrichter werden einen Generalstreik sicher dann nichct für legitim erklären, wenn dabei als Ziel die 35 Stundenwoche deklariert ist - so etwas würde schiefgehen und die Chance mit einem Generalstreik wirklich was zu bewegen wäre vertan...
Lieber Riker,
sicherlich sind 35 Stunden "Erscheinungsebene", da stimme ich dir vollkommen zu.
Der (jeder!) Mensch führt die Hand, mit er er seine Mittel greift bzw. in der er seine Mittel hält. Oder er hält sie "still, bis er nicht länger will. Dann tritt er aus seiner Nacht".(puhdys)
Wir haben keine "Wirtschaftsdemokratie". Wir wollen Wirtschaftsdemokratie. Die allen nützt und nicht nur wenigen.
Reicht das?

PS: Meinst du etwa die gleichen Verfassungsrichter, die die NPD zugelassen und dafür das KPD-Verbot noch nicht wieder aufgehoben haben? Da vermute ich eher, dass wir von diesen Herrschaften nichts zu erwarten haben.

Abgesehen davon, dass das GG erstmal konkret bezüglich Streik überhaupt nüscht regelt: Soviel Schrott auf einem Haufen, wie er zur Zeit bei wiki zum Thema steht, habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
Da sieht man, wohin es führt, wenn man an "Neutralität", "Sachlichkeit", "Objektivität" als den alleinseligmachenden Dogmen festklammert.
Vielleicht wäre es besser eine Erklärung aus Beschäftigtensicht und eine Erklärung aus Kotzbrockensicht dahinzustellen.
Zum Beispiel steht da, dass Streik den "Tatbestand der Nötigung und Erpressung erfüllt". Verweigerung bleibt Verweigerung und hat mit Erpressung nix zu tun. Welcher Rechtsverdreher oder Unternehmer hat diesen Blödsinn geschrieben?? Erpressen kann immer nur der "Mächtigere", in diesem Sinne nur der Pfleger von Abhängigkeiten, wie wir oft genug erleben, und das ist die Unternehmerseite!
Dass nur noch der DGB entscheiden darf, was "wild" ist und was nicht, ist in der Tat ein Problem, ein bürgerlich aufgezwungenes.
Wenn man dieses "Rechtsverständnis" zu Ende denkt, läuft es nämlich darauf hinaus, dass man sich als LOHNABHÄNGIGER noch dafür rechtfertigen oder "entschuldigen" muss, dass man lebt. Darüber steht nämlich auch nix im Grundgesetz, und da regelt auch nichts "Näheres ein Bundesgesetz"...
Das müsste also mal mit Nachdruck, ausdrücklich einseitig und interessegeleitet überarbeitet werden, wenn der Eiertanz ein Ende haben und der Begriff eine FÜR UNSERE INTERESSENLAGE verständliche Grundlage bilden soll.
Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht. Und das wird er nicht nur nach seinen Gunsten auslegen ("sprechen"), sondern - an den entscheidenden Stellen - bereits für seine Zwecke konstruieren ("schöpfen").


[editiert: 27.10.06, 18:11 von zystein]
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