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Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt

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Riker
New PostErstellt: 16.05.06, 17:04  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Hallo bjk,

hab jetzt doch noch dein zapfnixthema überflogen.

da die politische Auseinandersetzung bei der Sache im Vordergrund steht, dürfte das sicher von der meinungs- und presse - und informationsfreiheit gedeckt sein.

lächerlich wenn man dann noch liest warum das strafverfahren eingestellt wurde - aber baba hat es ja schon kommentiert

ich wünsch dir viel glück beim zivilprozeß.
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 05.06.06, 15:59  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen




Text zum Flyer


Will Justiz Exempel statuieren?

Wegen Demo-Foto vor Gericht gezerrt


Vorspann:

am 26. Oktober 2005 fand in Berlin eine Demo gegen Kriegs- und Militärverherrlichung statt, weil am gleichen Mittwochabend vor dem Reichstag ein hochumstrittenes Bundeswehr-Gelöbnis-Spektakel abgehalten wurde. Start und Sammelpunkt dieser Zapfnix-Demo war gegen 18 Uhr die Gontardstraße zwischen Fernsehturm und dem S-Bahnhof Alexanderplatz.

Auch ich, Bernd Kudanek alias bjk, beteiligte mich daran und dokumentierte wie bei vielen anderen Demos auch den Ablauf und besondere demotypische Situationen mit meiner digitalen Mini-Camera. Diese Zeitzeugen-Fotoberichte veröffentliche ich dann in meinem Internet-Forum http://freies-politikforum.carookee.com und dort sind sie als fortlaufende Bildgeschichten, oft mit eingearbeiteten Textkommentaren, konzipiert. Bei diesen Zeitdokumenten kommt es mir nur nachrangig auf die Bild-Qualität der Fotos an, denn die rüberzubringende Botschaft darin ist mir wichtiger.

Zapfnix-Fotobericht:
die Fotos dieser Demo waren von äußerst dürftiger Qualität, die trotz intensiver Bildnachbearbeitung am PC nicht wesentlich verbessert werden konnte. Weil nämlich wegen der schon ab 18 Uhr einsetzenden Dämmerung die Lichtverhältnisse für meine Uralt-DigiCam mit bescheidenen 1,5 Millionen Megapixels und noch dazu ohne Blitzlicht völlig unzureichend waren. Trotzdem stellte ich neun Fotos in mein Internetportal ein, aus denen bei allen oben angesprochenen Qualitätsmängeln in Zusammenhang mit eingearbeiteten ironisch bissigen Texten Besonderheiten des Demoablaufs während des Starts in der Gontardstraße, nachempfunden werden konnte, nachzulesen hier: http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/7467674#7467674 Im Rahmen dieser Zapfnix-Demo beteiligte sich u. a. auch eine als clowneske Soldaten kostümierte Theatergruppe, das „Antimilitaristische Oberjubelkomitee“. Vor der Lkw-Bühne des bekannten Aktionskünstlers Dr. Seltsam befanden sich im Publikum noch zwei Laiendarsteller von der FRIKO, der Berliner Friedenskoordination, die sich als Parodie gedachte alte Wehrmachtsstahlhelme aufgesetzt und so bei Dr. Seltsams Vorführungen als Statisten mitgewirkt hatten.

Einem sehr wichtig auftretenden jungen Polizisten mißfiel das offenbar sehr. Während seine Einsatzgruppe trotz des klar erkennbar friedlichen Charakters der Demo die auf dem Bürgersteig tanzenden bunt kostümierten AkteurInnen der „Clowns Army“ und einige Punks filzten, also einer empörenden peinlichen Körperkontrolle unterzogen, nahm sich besagter sehr wichtig auftretender Jungpolizist die beiden Stahlhelmträger zur Brust. Als er forsch versuchte, einem der beiden den Helm herunterzureißen, da machten erboste Zuschauer ihrem Unmut mit lautstarken Protesten Luft. Ob solcher „Unbotmäßigleit“ irritiert ließ der Jungpolizist von seiner wichtigen Amtshandlung ab und beorderte die beiden zu seinem Einsatzwagen, um wegen vorgeblich „passiver (Stahl-helm)Bewaffnung“ die Personalien der beiden aufzunehmen und sie zu verwarnen. Sowohl das versuchte Herunterreißen des Helms wie auch die belehrende Verwarnung habe ich trotz mittlerweile miserabelster Lichtverhältnisse mit je einem Foto als Nr. 5 und 6 dokumentiert.

Strafanzeige und Zivilklage:
weil der Jungpolizist sich durch die Veröffentlichung vor allem des Fotos Nr. 6 in seinen Persönlichkeitsrechten am eigenen Bild verletzt und durch meine bissig ironischen Kommentare darin bitterlich beleidigt sieht, hat er, ganz von seiner außerordentlichen Wichtigkeit erfüllt, mich wegen impertinenter Mißachtung ebenderselben beim Strafgericht Moabit angezeigt. Das erfuhr ich durch einen Telefonanruf an einem frühen Sonntagabend, dem 6. November, angeblich aus einem Polizeirevier kommend. Ein männlicher Anonymus forderte mich auf, sofort das Foto Nr.6 mit dem Titel „Büttel Wichtig“ aus meinem Internetportal zu entfernen, weil sein Kollege darin als solcher deutlich zu erkennen sei und ich zudem in dessen Käppi den Text „unterm Käppi ist es hohl“ eingefügt hätte. Ob es nun zuträfe oder nicht, es sei eine nicht hinzunehmende Beleidigung der käppiverdeckten grauen Zellen seines Kollegen und mich erwarte zwecks staatsbürgerlicher Disziplinierung eine Strafanzeige. Mildernd wirke sich aber sicher aus, würde ich das Foto Nr. 6 „Büttel Wichtig“ sofort aus dem Netz nehmen.

Freundlich durch's Telefon lächelnd schüttelte ich den Kopf, denn jede/r wisse doch, wie zwielichtig anonyme Telefonanrufe seien. Und sowieso und außerdem könne ich als berichtender Zeitzeuge in Sachen Demo-Dokumentation sehr wohl auch personenbezogene Fotos aufnehmen und veröffentlichen. Eventuelle Kommentare dazu, selbst ironische, seien freie Meinungsäußerung und als solche durchaus erlaubt. Das solle er ruhig in's Protokoll schreiben. Trotzdem machte ich im Laufe der späteren Sonntagnacht das Gesicht des Jupos erst durch einen Querbalken und dann durch das Drübermontieren eines Nashorns unkenntlich, eine humorvolle Lösung wie ich fand. Das freche „unterm Käppi ist es hohl“ retuschierte ich auch weg.

„Büttel Wichtigs“ Anwalt:
ein paar Tage später erhielt ich von ihm die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und ihm mehrere hundert Euro zu überweisen. Denn sein Mandant finde das Nashorn gar nicht lustig, auch nicht, als ich letzterem links und rechts je eine Sonnenblume ins Maul gesteckt und den Nashornbullen dann auf „Blümli“ getauft habe, das Foto solle ganz raus. Ob ein Amtsschimmel vielleicht passender gewesen wäre? Wie auch immer, Blümli hin Amtsschimmel her, das Foto mit dem unkenntlich gemachten „Büttel Wichtig“ ließ ich drin und dachte an nichts Arges, bis eine

Einstweilige Verfügung
mir Anfang Dezember in's Haus flatterte, ausgestellt von drei Richtern am Landgericht. Nach dem Beschluß der drei sicher honorigen Robenträger hatte ich sofort das anstößige Foto Nr. 6 „Büttel Wichtig mit Blümli“ aus dem Internet zu entfernen, anderenfalls mir eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise 6 Monaten Haft angedroht wurden. Es tat mir zwar leid um's Blümli aber wat mut dat mut. Der Streitwert für das „Büttel Wichtig“ und die Landgerichtsjustiz gar so ärgernde Foto Nr. 6 wurde, man staune, auf die wahrhaft astronomische Summe von 7.500 Euro festgesetzt. Darüber ist mir auch bereits eine Kostenrechnung der Justizkasse in Höhe von 249 Euro zugegangen. „Büttel Wichtigs“ Anwalt hätte den Streitwert sogar lieber bei 15.000 Euro angesiedelt gesehen. Ich wußte gar nicht, wie künstlerisch wertvoll und deshalb hochdotiert meine Fotos schon mittlerweile sind.

Das Strafverfahren
wurde bereits im Februar vom Staatsanwalt vernünftigerweise eingestellt. Die drei LG-Richter, von der Klugheit ihres Amtskollegen unbeeindruckt, haben die Zivilklage (Gerichtstermin siehe Fußnote) des „Büttel Wichtig“ zugelassen. Trotz einer exzellent ausgearbeiteten Klage-Erwiderung meines Rechtsanwalts Sven Richwin vom Republikanischen Anwaltsverein - hier deren Internetadresse http://www.rav.de/start.htm - ist weder die einstweilige Verfügung noch diese erstinstanzliche Zivilklage vom Tisch. Denn mein Antrag auf Prozeßkostenhilfe wurde von den gleichen Richtern wegen angeblich nicht ausreichender Erfolgsaussichten rigoros abgelehnt. Unsere Beweisführung, auch der Verweis auf das Foto Nr. 5, welches der gegnerische Anwalt dem LG wohlweislich nicht vorgelegt sondern seinen Mandanten sogar an Eides statt hat versichern lassen, es seien keine „spektakulären“ Situationen durch ihn heraufbeschworen worden, brachte die drei LG-Richter nicht von ihrem festen Law-und-Order-Glauben ab, das Foto „Büttel Wichtig“ sei eine geschützte Porträtaufnahme und kein erlaubtes Demofoto. Dem gegnerischen Anwalt sind dabei wohl die blanken Freudentränen in fiebriger Erwartung eines reichlich sprudelnden RVG-Segens, früher BRAGO, ob des LG-Streitwertbeschlusses über das Gesicht gekullert. Denn seine hoffnungsfrohen Kostenrechnungen haben längst meinen Papierkorb zum Überquellen gebracht. Mittlerweile wird ihm aber klar geworden sein, daß von mir, wie immer der Prozeß ausgeht, weder jetzt noch in ferner Zukunft auch nur ein einziger Euro zu holen sein wird. Mittlerweile wird er nämlich wissen, daß ich ein „Parasit“ (O-Ton Clement) mit ALG-II-Almosenbezug bin. Sicher ein herber Schicksalsschlag für ihn! Tja, c'est la vie. Leider trifft's aber auch meinen fairen Rechtsanwalt, der, falls wir unterliegen, finanziell für sein Engagement wohl nicht entschädigt werden kann.

Dem Laien erschließt sich jedenfalls nur schwer, daß die gleichen Richter, welche die einstweilige Verfügung beschlossen und die Prozeßkostenhilfe abgelehnt haben, nun auch noch im Verfahren der ersten LG-Instanz rechtsprechen bzw. urteilen können sollen!

Ein Schelm, wer da nicht so recht an Justitias reine Unbefangenheit glauben mag. Bernd Kudanek



Gerichtstermin:

Do 15. Juni, 10:30 Uhr, Landgericht Tegeler Weg 17-21, 1. Stock, Raum 143


wer Zeugenaussagen machen kann, bitte unbedingt hier anrufen: 030 – 450 88 733



im Anhang unten Foto-Nr. 5 und 6a



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier

[editiert: 05.06.06, 18:14 von bjk]



Dateianlagen:

Helm runter.jpg (42 kByte, 600 x 450 Pixel)
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Zapfnix-Flyer-Blümli grau neu.jpg (81 kByte, 650 x 488 Pixel)
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bjk

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New PostErstellt: 05.06.06, 17:25  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen




... der Flyer ist auch hier eingestellt http://de.indymedia.org/2006/06/149085.shtml
... und es sind bereits 2 tolle Fotos (unten im Anhang) eingestellt worden, die ich als Beweis verwenden werde, den Zapfnix-Polizisten der Falschaussage an Eides Statt zu überführen
... auf beiden Fotos ist mein genashornter Zapfnix-Polizist mit drauf, darf aber leider (noch) nicht sagen, wer es ist
... DANKE an "da hab ich noch was"



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier


[editiert: 05.06.06, 17:35 von bjk]



Dateianlagen:

Bullentheater wegen Stahlhelmixe.jpg (175 kByte, 640 x 480 Pixel)
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und die Helme bleiben drauf.jpg (169 kByte, 640 x 480 Pixel)
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bjk

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New PostErstellt: 15.06.06, 13:41  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen




Liebe community,
liebe Leserschaft,

nur ganz kurz: heute, pünktlich um 10:30 Uhr, war Verhandlung in Sachen Zapfnix-Polizist ./. Bernd Kudanek im Landgericht Berlin am Tegeler Weg.

Schon nach gut 10 Minuten wurde die Verhandlung dank des Engagements meines erfahrenen Anwalts vertagt.

Recht viel länger hätte ich's auch kaum ertragen, der Arroganz und dem Muff der Talare etc. hinter'm Richtertisch ausgesetzt zu sein.

Schade nur, daß mein Zapfnixerich "Büttel Wichtig" nicht persönlich anwesend war sondern nur seinen Anwalt vorgeschickt hat.

Pressevertreter von "Neues Deutschland" und "junge Welt" waren unter den Besuchern und sind wie wir alle gespannt, wie über den Befangenheitsantrag und den neuen Termin mit hoffentlich neuen bzw. anderen Richtern entschieden wird.

In Kürze stelle ich hier einen ausführlichen Bericht vom Ablauf des heutigen Robenträgerspektakels ein, muß erst mal verschnaufen und unter die Dusche - nicht nur die gerichtliche Schwüle muß weggespült werden.

bis später
bjk



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier


[editiert: 08.08.11, 12:47 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 15.06.06, 23:19  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=92101&IDC=5


16.06.06

Vorsicht bei Zapfnix-Demo-Fotos

Polizisten-Klage vor Landgericht gegen kommentierten Schnappschuss im Internet

Von Anke Engelmann



Ein Schnappschuss könnte den Fotografen Bernd Kudanek teuer zu stehen kommen. Der ALG-II-Empfänger hatte auf der Zapfnix-Demo im Oktober 2005 einen Polizisten fotografiert, der gegen Demonstranten vorging, und das Bild, mit ironischen Kommentaren versehen, auf seine Internet-Seite gestellt. Dagegen hatte der Polizist geklagt. Alte Stahlhelme, Requisiten einer antimilitaristischen Theateraufführung, hatten den Zorn des Ordnungshüters hervorgerufen, stellten sie doch in seinen Augen eine passive Bewaffnung dar. Der Polizist hatte mit einer einstweiligen Verfügung reagiert, es folgten Straf- und Zivilklagen. Gestern sollte der Zivilprozess stattfinden, der Termin wurde jedoch ausgesetzt.
Dreh- und Angelpunkt ist für Anwalt Sven Richwin die längst überfällige Kennzeichnungspflicht für die Berliner Polizisten. Schließlich seien erst kürzlich die Ermittlungsverfahren zu Polizei-Übergriffen auf derselben Zapfnix-Demo eingestellt worden – die Täter konnten wegen mangelnder Kennzeichnung »nicht namhaft gemacht werden«, begründete das Gericht. Vor diesem Hintergrund sei nicht zu verstehen, dass Fotografen verfolgt würden, die rechtswidrige Polizeimaßnahmen dokumentieren, sagte Richwin – rechtswidrig, weil Theaterrequisiten nicht unter das Schutzwaffenverbot fielen.

Grundsätzlich seien Demo-Fotos erlaubt, das schließe auch Polizisten ein, erläuterte der Anwalt. Allerdings sollten Hobbyfotografen vorsichtig sein mit Porträtaufnahmen von Ordnungshütern – nur wenn der fotografierte Beamte an einem spektakulären Ereignis beteiligt sei und damit zu einer Person der Zeitgeschichte werde, sei ein solches Bild erlaubt. »Unseres Erachtens war das so«, erläuterte Richwin.

Für Kudanek kann der ganze Spaß teuer werden. Auf 7500 Euro hat das Gericht den Streitwert festgesetzt und ihm eine Prozesskostenbeihilfe wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg verweigert – das selbe Gericht, das unter Richter Mauck über den Fall entscheiden soll. Doch der ist vielleicht bald weg vom Fenster, denn die Kammer muss nun entscheiden, ob er befangen ist: Auf den Antrag, für Kudanek, dessen Hörvermögen erheblich eingeschränkt ist, eine Mikrofonanlage zur Verfügung zu stellen, habe das Gericht lediglich mit einem »Schulterzucken« reagiert, so der Anwalt.

..........................................................................................................



... danke, liebe Anke, da kann/möchte ich zumindest vorerst nichts mehr hinzufügen
... höchstens noch zum "der ganze Spaß kann teuer werden"
... da laß ich einfach mal ein Foto von mir aus September 1946 sprechen
...
... nämlich: "mir kann keener" war schon damals mein Motto

bjk



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier


[editiert: 15.06.06, 23:22 von bjk]



Dateianlagen:

Anke Engelmann.jpg (6 kByte, 200 x 163 Pixel)
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Franz Zappa
New PostErstellt: 11.01.07, 21:50  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Lieber Bernd,

das Unkenntlichmachen von DemonstrantInnen wäre also "Meinungsterror" und "Geschichtsverfälschung"? Das du dich damit selber zum billigen Handlanger des VS machst und - schlimmer noch - GenossInnen ans Messer lieferst, ist dir als selbstbeweihräuchernder Stumpfanarcho wohl egal...?

Auf Geschichtsschreiber wie dich kann die Linke wohl verzichten, dankeschön...
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bjk

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Ort: Berlin


New PostErstellt: 12.01.07, 00:56  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Franz Zappa
    Lieber Bernd,
Hi Zappelfranze,


    Zitat: Franz Zappa
    das Unkenntlichmachen von DemonstrantInnen wäre also "Meinungsterror" und "Geschichtsverfälschung"?
... Meinungsterror ist, wenn einige wenige und immer die gleichen Szene-Schreihälse vor allem auf indymedia aufheulen, sobald Demofotos mit DemonstrantInnen ins Netz gestellt werden, die mensch so oder ähnlich in jeder Zeitung und in der Glotze auch sehen kann
... in den letzten Jahren hat sich diese bescheuerte Anonymitätshysterie vor allem bei Kiddies breitgemacht, die sich besonders stark und revolutionär vorkommen, wenn sie (im Schutze der Demo-Menge) Steine, Bierflaschen und Schlimmeres auf Bullen schmeißen und/oder Schaufenster zerdeppern usw.
... hier wird von dieser Minderheit eine durchaus kämpferisch angelegte Demo mit offener Straßenschlacht gegen die verbrecherische Staatsmacht verwechselt und alle DemonstrantInnen haben nach dem Willen der sich so stark Fühlenden da gefälligst mitzutun, werden sie doch feige als vorgeschobene Deckung gegen anrückende Prügelbullen gebraucht, um Faust- und Knüppelschläge abzufangen
... Meinungsterror ist, wenn diese Kiddies nun loskreischen, daß auf Sozialprotestdemos, auf Sternmärschen und ähnlich angelegte Soli-Demos auch tatsächlich teilnehmende Männlein und Weiblein zu erkennen sind
... Meinungsterror ist dies deshalb, weil genau die eben genannten DemonstrantInnen sehr wohl wollen, daß ihr ganz persönlicher offener Einsatz und öffentlicher Protest auch wahrgenommen wird, mit ihnen als DEN AkteurInnen und nicht als bloße anonyme gesichtslose Alienmasse, einem Horrorvideo entsprungen
... und eben diese weit überwiegende Mehrheit der Demo-TeilnehmerInnen möchte sehr wohl, daß nicht nur spätere Generationen sehen, WIR haben mit offenem Visier gegen den Staatsterror gekämpft gegen die Knüppelmilizen sind Terroristenhandlanger, die sich hinter ihre Kampfmontur verstecken und bei Prügelexzessen nix, weil unkenntlich, zu befürchten haben
... auf Demos mit "offenem Visier" kämpfen erfordert natürlich Mut - jedenfalls wesentlich mehr als einerseits anonym aus der Menge mit Bierflaschen schmeißen und andererseits kampfgepanzert auf wehrlose ungeschützte DemonstrantInnen einprügeln
... ich finde es großartig, wenn Menschnketten gebildet werden, um z.B. Mods in Lautis gegen Bullenzugriff zu schützen, ruhig auch mithilfe von Seitentranspis, hab selber da oft genug mitgeholfen
... da ist nichts, was von den Bullen als Gesetzwidrigkeit hingelogen werden kann, deshalb braucht auch niemand fürchten, später auf Fotos gesehehn und erkannt zu werden
... keinesfalls werde ich aber feige Bierflaschen und Steineschmeißer vor Zugriff schützen helfen!!! Wenn die sich auf Fotos wiedererkennen, ist das ihr Problem
... im übrigen ist die Anonymitätshysterie auch deswegen so bescheuert, weil wir Aktiven alle längst auf Bullenvideos digital gespeichert sind, auch mein Porträt ist bestimmt schon hundertfach im Archiv, da brauchen die Bullen nicht mühsam umständlich Fotos aus indy kopieren
... anders ist, wenn Antifas fürchten, in rechten Bilddateien gesammelt zu werden - hier müssen Demofotografen solidarisch sein, auf Antifademos die Betreffenden zu schützen und möglichst nur von hinten zu fotografieren, hier ist Gesichter unkenntlich machen solidarische Pflicht
... zu diesem Thema gäb's eigentlich noch sehr viel mehr zu sagen, insbesondere, wenn Demos alleine nicht mehr ausreichen, denn dann ...


    Zitat: Franz Zappa
    Das du dich damit selber zum billigen Handlanger des VS machst und - schlimmer noch - GenossInnen ans Messer lieferst, ist dir als selbstbeweihräuchernder Stumpfanarcho wohl egal...?
... quaak quaak quaak


    Zitat: Franz Zappa
    Auf Geschichtsschreiber wie dich kann die Linke wohl verzichten, dankeschön...
... auf Geschichtsschreiber ja aber nicht auf Zeitzeugen, die Demos dokumentarisch festhalten
... verzichten kann die Linke aber ganz besonders auf wichtigtuerische Kiddieschreihälse, die da krähen: "Gesichter unkenntlich machen"

bjk
ALG II-Unterschichtler
stets mit offenem Visier kämpfend





[editiert: 12.01.07, 07:48 von bjk]
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Perestroika

Ort: EU Berlin Kreuzberg

New PostErstellt: 03.03.07, 01:53  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Eine unglaubliche Geschichte!

Mit Berliner Landvernichtern hatte ich auch schon öfter das Vergnügen. Offenkundig "betrachten" die sich als von allem "unabhängig". Ich muß jetzt erstmal kotzen!

toi toi toi Bernd Kudanek!
Perestroika



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bjk

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New PostErstellt: 07.03.07, 11:17  Betreff:  Presseerklärung wegen der Polizeiübergriffe auf Zapfnixdemo 2005  drucken  weiterempfehlen

RAe Mundt | Richwin • Dresdener Straße 20 • 10999 Berlin


Mittwoch, 7. März 2007

Mitteilung für die Presse

Polizeiübergriffe werden nicht geahndet !

Verfahren gegen Polizeibeamte eingestellt
Demonstration Zapfenstreich v. 26.10.2005 („Zapfnix“)



Am 26.10.2005 fand in Berlin/Unter den Linden eine Demonstration gegen den Großen Zapfenstreich statt.

Kurz vor Ende der Demonstration stürmte plötzlich ein Zivilpolizist nach vorne und begann unvermittelt und ohne ersichtlichen Anlass mit seinem Tonfa wahllos auf die vor ihm stehenden Kundgebungsteilnehmer einzuschlagen.

Zusätzlich schritt ein zweiter Zivilbeamter ein. Dieser hinderte seinen Kollegen keinesfalls an weiteren Schlägen, sondern versuchte seinerseits die seitlich stehenden Kundgebungsteilnehmer mittels eines Tonfa-Schlagstocks anzugreifen. Dabei wurde u.a. mein Mandant durch einen Schlag gegen das Handgelenk verletzt. Dieser befand sich eingeklemmt vor dem Lautsprecherwagen und konnte sich daher wie viele andere Demonstranten gar nicht weiter zurückziehen.

Entsprechend wurde Strafantrag aufgrund des Verdachts einer Körperverletzung im Amt zum Schaden meines Mandanten und weiterer Personen bzw. der unterlassenen Hilfeleistung erstattet.

Der Vorgang erregte aufgrund der Presseberichterstattung große öffentliche Aufmerksamkeit.

Nachdem im Vorfeld in dem Zusammenhang bereits ein Ermittlungsverfahren gegen einen schlagenden Bereitschaftspolizisten „mangels Identifikationsmöglichkeit“ eingestellt worden war, stellte die Berliner Staatsanwaltschaft nun auch das Verfahren gegen den immerhin identifizierten zweiten Zivilbeamten ein.

Obwohl selten ein Polizeiübergriff ähnlich umfassend mittels Photos, Zeugenaussagen und Videomitschnitten erfasst werden konnte, behauptet die Staatsanwaltschaft, es läge keine lückenlose Dokumentation vor.

In weiten Teilen liest sich die Einstellungsverfügung wie ein hilfloser Rechtfertigungsversuch: das Geschehen sei „turbulent“ gewesen, der Beamte „überrascht“, der Beamte hätte sich angesichts der „allgemeinen Geräuschkulisse“ sowie der „mäßigen Beleuchtung“ kein „zutreffendes Bild von der Sachlage“ verschaffen können.

Übersehen wird dabei allerdings, dass es die schlagenden Zivilbeamten waren, die die „überraschende Situation“ erzeugten.

Warum der Umstand, dass der Zivilbeamte mit seinem Tonfa - einem besonders verletzenden Schlagstock - gegen die Demonstranten vorging, ohne dass er sich zuvor ein „zutreffendes Bild von der Sachlage“ verschaffen konnte, von der Staatsanwaltschaft als Rechtfertigung herangezogen wird, ist nicht nachzuvollziehen

Ein Vorgehen nach dem Motto „erst Handeln, dann Überblick verschaffen“, welches verletzte Demonstranten zurücklässt ist nicht hinzunehmen, gegen die Einstellung wird entsprechend Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.

„Das Vorgehen des Zivilbeamten war in der Art und im Ausmaß atypisch“ bekundet die Staatsanwaltschaft. Die vorliegende Einstellung entsprechender Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ist es leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Alain Mundt
Sven Richwin
Rechtsanwälte


Dresdener Straße 20
10999 Berlin
Fon: +49 (0)30 - 547 13 999
Fax: +49 (0)30 - 547 13 997




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bjk

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New PostErstellt: 07.03.07, 11:28  Betreff:  die jW schreibt zu der Einstellung des Verfahrens gegen Polizeiübergriffe  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/03-07/040.php


Ermittlungsverfahren gegen Polizeischläger eingestellt

Begründung der Staatsanwaltschaft: Es war zu laut und die Sicht war schlecht. Der Beamte hatte ohne Grund Demonstranten geprügelt



Nach fast anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Zivilpolizisten eingestellt, der bei einer Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 26. Oktober 2005 wahllos in die Menge geprügelt und mehrere Menschen verletzt hatte. Obwohl die Schlägerorgie, an der ein weiterer Zivilbeamter und mehrere Uniformierte beteiligt waren, durch Fernsehaufnahmen und Augenzeugenberichte dokumentiert war, kam die Staatsanwaltschaft u. a. zu dem Ergebnis, das Geschehen sei »turbulent« gewesen, so daß sich der Beschuldigte mit der »Codiernummer 33755« kein »zutreffendes Bild von der Sachlage« habe machen können. Es liege also keine »strafbare Körperverletzung« vor.

Bei der Demonstration hatte die Polizei dem Zug von mehreren tausend Menschen kurz vor dem Brandenburger Tor den Weg verstellt. Plötzlich sprangen mehrere Polizisten eines Einsatzkommandos über die Absperrgitter und stießen mit ihren »Tonfa«-Schlagstöcken mehrere Demonstranten brutal beiseite. Ihnen folgte ein Zivilbeamter, der wie in Trance besonders brutal prügelte. Auch gegen diesen Beamten war von einem verletzten Hamburger Anzeige erstattet worden. Sein Kollege mit der »Codiernummer 33755« war angeblich zu Hilfe gekommen, um bei dem Polizeiübergriff die »Flanke« zu sichern.

Augenzeugen der polizeilichen Prügelorgie waren die Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, Nele Hirsch und Ulla Jelpke sowie der Europaabgeordnete Tobias Pflüger (parteilos). In einem gemeinsamen Protestschreiben erklärten sie am Dienstag, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei »absolut unverständlich«. Nicht einmal diese Behörde habe Zweifel daran, daß der Zivilbeamte unvermittelt und grundlos gehandelt habe. Die Begründung, mit der das Verfahren eingestellt werde, sei skandalös. U. a. sei die »Geräuschkulisse« zu hoch gewesen, auch die »mäßige Beleuchtung« werde als Entschuldigung angeführt. Es sei eindeutig: »Ein Polizist, der erst prügelt und sich dann umschaut, handelt rechtswidrig.« Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dürfe nicht »der Willkür nachtblinder Polizeibeamter ausgeliefert« werden.





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