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Einspruch gegen Bussgeldbescheid

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Admin
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Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 21.02.11, 19:47  Betreff: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Als gesondertes Thema hat Herr Simon ja bereits auf sein
laufendes Verfahren "VG 4 K 916/10" aufmerksam gemacht.

In diesem Zusammenhang hat er (Forenmitglied "nachdenker") ein Schreiben des von ihm beauftragten Rechtsanwalts, Herrn Heinichen, Stralsund, in seinen Blog eingestellt.

Jeder, der mit Bußgeldverfahren zu tun hat, sollte sich den Schriftsatz ansehen. Neben der "normalen" Argumentation gegen die Rechtmäßigkeit des SchfHwG und der KÜO wird eine sehr interessante Argumentation hinzugefügt, nach der ein Bussgeldverfahren NICHT zulässig ist, solange ggf. auch in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung) noch Rechtsmittel möglich sind. Ein parallel laufendes Ordnungswidrigkeitsverfahren würde - dem ist uneingeschränkt zuzustimmen - die Rechtsmittel-GARANTIE nach Artikel 19 (4) GG unzulässig beschränken.

Der Schriftsatz ist zu finden unter:
http://blog.edv-rsimon.de/?p=308

Es wäre an dieser Stelle interessant, welche Erfahrungen andere Betroffene mit Bußgeldverfahren haben oder hatten.


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Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
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[editiert: 21.02.11, 19:48 von Admin]
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Joachim Datko
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Beiträge: 53
Ort: Regensburg



New PostErstellt: 23.02.11, 17:49  Betreff: Re: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen

Meine Erfahrungen mit den Behörden in Regensburg sind deprimierend.

Die Behörden behandeln meiner Ansicht nach Bezirksschornsteinfeger als Teil der Bürokratie, sie sind nicht neutral, als Bürger hat man da in der Regel keine Chance.







Joachim Datko, Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Portal: http://www.kontra-Schornsteinfeger.de
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[editiert: 23.02.11, 17:51 von Joachim Datko]
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Admin
Administrator

Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 23.02.11, 19:24  Betreff:  Re: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Joachim Datko
    Die Behörden behandeln meiner Ansicht nach Bezirksschornsteinfeger als Teil der Bürokratie, sie sind nicht neutral, als Bürger hat man da in der Regel keine Chance.

Dem muss nach meinen Erfahrungen mit der Wiesbadener Verwaltung vollumfänglich zugestimmt werden. Kaum fällt der Begriff "Schornsteinfeger" wird scheinbar der Verstand ausgeschaltet und es läuft eine geprägte Verteidigungsstrategie an. Ohne auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, was dies überhaupt bedeutet, wird das Totschlagargument der "Öffentlichen Sicherheit" reflexartig angeführt, um jeden Unsinn des Schornsteinfegerwesens zu begründen.

Im Grunde ist dieses Verhalten aber psychologisch leicht erklärbar. Wenn jemand weiss, dass er im Unrecht ist, wird er seinen Standpunkt um so energischer verteidigen, da er bei einem sachlichen Umgang mit dem Thema sehr schnell eingestehen müßte, dass er lange Zeit fehlerhaft gehandelt hat. Das stereotype Verhalten der Verwaltung ist somit letztendlich nur ein Schutzreflex, um nicht eingestehen zu müssen, dass die Verwaltung über Jahrzehnte ein nicht sachgerechtes Gesetz angewendet hat.

Leider folgt dann fast immer eine verhängnisvolle Kumpanei. Aufgabe des deutschen Beamten ist es, Gesetze umzusetzen, nicht, darüber nachzudenken. Somit wird die Verwaltung fast gezwungen, jeglichen Unsinn der Gesetzgeber (Bund und Länder) zu verteidigen. Da hierbei der Gedanke aufkommt: "Was ich umsetze, kann (darf) nicht falsch sein.", muss zwangsläufig des normale Denken mit Scheuklappen auf eine wirksame Verteidigungsstrategie eingeengt werden.

Wer den Schornsteinfeger in Frage stellt, stellt auch die Verwaltung in Frage, die diesen Unsinn ständig vertreten hat.

Gleiches gilt auch für die Justiz. Unsere Juristen haben im Studium zwar gelernt, Rechtsnormen anzuwenden und ggf. zu interpretieren, die Gewaltentrennung verlangt jedoch, über Sinn und Unsinn von Bestimmungen NICHT nachzudenken. Der Richter, der sich heute traut, ein Urteil gegen das Schornsteinfeger-(Un)-Recht zu sprechen, wird fast zum Nestbeschmutzer, da er allen anderen Juristen bescheinigen würde, in der Vergangenheit Wesentliches nicht berücksichtigt zu haben. Und welcher Jurist hat schon soviel Rückrat, die Gerechtigkeit über das System zu stellen?

An vielen ergangen Urteilen ist ersichtlich, dass das Ergebnis ZUVOR feststand und der jeweilige Richter lediglich eine Argumentationslinie gesucht hat, um dies auch halbwegs begründen zu können.

Gerade unter diesem Gesichtspunkt kommt den Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen eine besondere Bedeutung zu. Verwaltung und Verwaltungsgerichte kommen bei Verfahren im Bereich Schornsteinfegerwesen fast automatisch in eine Verteidigungsposition. Niemand will zugeben, dass jahrelang falsch gehandelt wurde.

Bußgeldverfahren werden jedoch vor dem AMTSGERICHT verhandelt. Der zuständige Richter dürfte weitaus mehr Erfahrungen z.B. mit Verkehrsordnungswidrigkeiten haben. Es bleibt somit die Hoffnung, dass die durch andere Verfahren geprägten Verfahrensrichtlinien auch bei Bußgeldverfahren im Schornsteinfegerwesen angewendet werden.

Da eine Verurteilung nur auf Grund eines gültigen Gesetzes nach dem Subsumtionsprinzip erfolgen darf, dürfte der Ausgang des Verfahrens nicht so vorbestimmt sein, wie dies im verwaltungsrechtlichen Bereich der Fall ist.

Ein eigenes Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Wiesbadener Amtsgericht wurde, als die Widersprüche zu deutlich wurden, leider ohne Urteil eingestellt. Nur so war es möglich, z.B. der Frage, welchen Rechtsstatus die Bezirksschornsteinfeger denn haben, auszuweichen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich doch ein Mal ein Richter findet, der sich bei der Statusfrage eindeutig festlegt. Egal wie diese Festlegung ausfallen wird, das Gesamtgebilde des Schornsteinfegerrechts wird anschliessend nicht mehr zu halten sein.

Der Bund darf nach GG den Schornsteinfegern keine Behördenrechte übertragen. Als Handwerker dürfen Schornsteinfeger jedoch keine hoheitlichen Befugnisse wahrnehmen. Als Betroffene dürfen sie nach Verwaltungsrecht noch nicht einmal an Entscheidungen MITWIRKEN, von deren Ergebnis sie selbst einen wirtschaftlichen Nutzen haben könnten (Befangenheit).

Als kleines Bonbon mögen Betroffene, die ein Bußgeldverfahren führen müssen, daran denken, dass sie somit das Schornsteinfegerrecht vor das noch nicht ganz so voreingenommene Amtsgericht bringen und dort vergleichsweise preisgünstig verhandeln können.

Viele Hunde sind des Hasen Tod.
Viele Gerichte sind das Ende des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts !!!



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Thomas W. Müller
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[editiert: 23.02.11, 21:41 von Admin]
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Joachim Datko
Stamm-Mitglied

Beiträge: 53
Ort: Regensburg



New PostErstellt: 25.02.11, 06:46  Betreff: Re: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Admin


    Viele Hunde sind des Hasen Tod. Viele Gerichte sind das Ende des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts !!!

Leider sind wir wohl in der Rolle des Hasen. Wenn überhaupt, dann sind wir die Hasen, die von Hunden, den Bezirksschornsteinfegern, gejagt werden. Die Heizungsbetreiber sind meiner Ansicht nach zur Ausbeutung durch die Schornsteinfeger  freigegeben.

Deutschland ist ein Land der Abkassierer per Gesetz:
Schornsteinfeger, Öffentlicher Rundfunk, Landwirtschaftssubventionen, die großen christlichen Kirchen, ...

Joachim Datko
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[editiert: 25.02.11, 07:17 von Joachim Datko]
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Admin
Administrator

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New PostErstellt: 25.02.11, 17:55  Betreff: Re: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen

Wie heißt es in Artikel 20 (2) Grundgesetz:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Die Kreuzchen, die wir alle paar Jahre auf einem Wahlschein machen dürfen sind jedoch nur der kleinste Teil der Demokratie (Art. 20 (1) GG).

Eine Gesellschaft lebt von den Handlungen der Einzelnen. Die Demokratie wird getragen von Meinungs- und Pressefreiheit.

Wer also eine Unzulänglichkeit oder eine Rechtswidrigkeit feststellt, ist aufgefordert, selbst aktiv zu werden.

Ich persönlich danke JEDEM, der in unserem Land Mißstände aufdeckt und KONSTRUKTIVE Kritik vorbringt. Man kann Dinge nur dann verbessern, wenn deren Fehler sichtbar geworden sind.

Es gibt hierbei leider nur ein Problem: Wer sich um ALLE Mißstände auf der Welt kümmern will, wird im Endesffekt NICHTS erreichen. Wer nur die Fehler sieht, verliert den Blick für das Wesentliche.

Aber man kann es besser machen. Wer unser System verbessern will, darf sich nicht zu sehr verzetteln. Spezialisierung ist wirksamer. Konzentration des Einzelnen auf EIN Thema. Bündelung der Kräfte, um bei EINER Sache wirklich etwas zu erreichen. Statt von einem Problem zum nächsten zu springen, ist KONSTANZ und BEHARRLICHKEIT gefragt.

ICH habe das Thema "Schornsteinfeger-SONDER-Recht" zu meinem Schwerpunkt erklärt. Ich hoffe, dass andere, ebenso wichtige Themen, von Anderen ebenso konzentriert angegangen werden. Ich hoffe, dass sich quasi Fach-Gruppen bilden, die sich mit je einer Herausforderung unseres Systems befassen.

Wir dürfen unsere Gesellschaft nicht den Lobbyisten und Seilschaften überlassen. Der Mensch darf nicht Opfer des Kapitals werden. Ich glaube, das Thema "Schornsteinfeger-SONDER-Recht" ist hierbei ein sehr gutes Beispiel für Systemfehler, Protektionismus und Kumpanei.

Ich danke all jenen, die in der Vergangenheit dieses Problemfeld aufgedeckt und beharrlich Widerstand geleistet haben. Ich selbst mußte bereits die Erfahrung machen, dass geschriebenes Recht zum Teil mit den tatsächlichen Handlungen unserer Verwaltung und Entscheidungen unserer Gerichte wenig zu tun hat. Man läuft vor eine Wand aus Vorurteilen und Unlogik. Und je mehr ich erkennen mußte, wie sehr sich Rechtstheorie und Lebenspraxis unterscheiden, um so höher wurde meine Wertschätzung für diejenigen, die sich seit Jahren gegen die Ungerechtigkeiten dieses Berufsmonopols wehren.

Es bleibt zu hoffen, dass sich immer mehr Bürger finden, die nicht nur passiv ein Problem erkennen, sondern auch AKTIV mitwirken, dies zu beseitigen.
Ich bitte alle bisherigen Streiter gegen das Schornsteinfeger-SONDER-Recht: "BLEIBEN SIE AM BALL - HALTEN SIE DURCH !!!"
Und ich bitte alle, die neu mit diesem Thema konfrontiert werden: "MACHEN SIE FREUNDE UND BEKANNTE AUF DAS SCHORNSTEINFEGER-RECHTS-PROBLEM AUFMERKSAM !!!"

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Wir sind das Volk. Wir können etwas ändern. Wir decken Mißstände auf. Wir informieren. Wir protestieren. Wir klagen an. Wir verändern etwas.

Es mag langsam gehen, aber auf Dauer wird sich Logik und Recht durchsetzen !!!



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New PostErstellt: 26.02.11, 07:36  Betreff: Re: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Admin
    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Wir sind das Volk. Wir können etwas ändern. Wir decken Mißstände auf. Wir informieren. Wir protestieren. Wir klagen an. Wir verändern etwas. Es mag langsam gehen, aber auf Dauer wird sich Logik und Recht durchsetzen !!!
Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, unsere Repräsentanten haben eigene Interessen. Daraus entstehen die Missstände. Das sich Vernunft und Sachargumente auf Dauer durchsetzen ist meiner Meinung nach nur eine Hoffnung.

Bei uns werden die Gesetze von den jeweiligen Lobbyisten massiv beeinflusst, das Recht ist ein egoistisches Recht, auf Kosten der Bevölkerung.







Joachim Datko, Ingenieur, Physiker
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[editiert: 26.02.11, 13:45 von Joachim Datko]
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New PostErstellt: 26.02.11, 19:20  Betreff: Re: Einspruch gegen Bussgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen

@Datko: Stimmt - Und doch versuchen Sie, etwas zu ändern ! - Danke !!!

@Alle anderen Leser: Problem erkannt ? - Und was tun Sie ???



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