heute, so kurz nach 17:30 Uhr erhielt ich einen Telefonanruf angeblich aus dem Polizeirevier 13 in Berlin, worin ich von einer forschen Männerstimme gefragt wurde, ob ich der Betreiber des Internet-Forums freies-politikforum sei. Artig erwiderte ich, ja das stimme. Noch etwas forscher eröffnete mir die ohnehin schon forsche Männerstimme, ihm gegenüber sitze ein Mann, der sich durch die Veröffentlichung seines Fotos in meinem Forum in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühle und Strafanzeige wegen Beleidigung gegen mich gestellt hätte. Die forsche Männerstimme tremolierte siegesgewiß, er hätte die Anzeige aufgenommen und ich solle doch sofort das Foto aus dem Internet entfernen.
Vielleicht hat dieser Jemand ohne Namen mit der so forschen Männerstimme ja erwartet, ich würde sofort vor Schuldbewußtsein und Ehrfurcht zitternd Abbitte leisten. Nu ja, der kennt mich eben noch nicht.
Freundlich aber - ich geb's ja zu - maliziös wies ich ihn darauf hin, am Telefon könne mir jeder viel erzählen, es ginge bei mir hier rein und da raus und außerdem müsse er mir doch zumindest mal sagen, um welches Foto es sich überhaupt handele und warum sich der Betreffende beleidigt fühle.
Peng, leicht pikiert und schon etwas weniger forsch bekam ich zu hören, es gehe um meine Fotos von der Zapfnix-Demo und da speziell um das Foto Nr. 6, wo der Anzeiger klar zu erkennen sei. Und der Text auf dem Käppi beleidige ihn. Da wußte ich, um wen es sich handelte und sagte der Männerstimme auf den (virtuellen) Kopf zu, der Anzeiger sei wohl ein Kollege von ihm. Noch etwas pikierter, weil ich offensichtlich so gar nicht obrigkeitsfürchtig war, gab die Männerstimme zurück, ja, es sei ein Kollege. Und er fordere mich noch einmal auf, Telefon hin Telefon her, das betreffende Foto aus dem Internet zu entfernen.
Freundlich durchs Telefon lächelnd wurde ich etwas deutlicher, was ich davon hielte, was mir Hinz und Kunz oder sonstwer an der Quasselstrippe abverlangten. Außerdem seien alle meine Fotos Zeitdukumente, wo Persönlichkeitrechte untergeordnet seien. Begleitende Texte dazu seien meine freie Meinungsäußerung.
Schnippisch erklärte mir die bei weitem nicht mehr so forsche Männerstimme nun, er würde also ins Protokoll aufnehmen, daß ich seinen "Vorschlag", das betreffende Foto aus dem Internet zu entfernen, abgelehnt hätte. Und der Richter wisse schon, wie er damit umzugehen habe. Im übrigen würde mir die Anzeige in den nächsten Tagen schriftlich zugehen.
Da drehte ich den Spieß um und forderte ihn freundlich aber energisch auf, ins Protokoll auch hineinzuschreiben, warum ich jedes anonyme Ansinnen per Telefon ablehne. Hineinschreiben solle er auch, daß meine Fotos Zeitdokumente und meine Texte nichts als freie Meinungsäußerung seien. Die Männerstimme tat, als ob sie verstanden hätte. Nun, wir werden sehen.
Nach dem Telefonat sah ich mir das betreffende Foto nochmals an, überlegte ein wenig und dann überkam mich das Mitleid mit dem so wichtig dreinschauenden Beamten auf dem Foto. Ich will ja keineswegs, daß dieser wichtige Beamte mal irgendwann mal eins auf's Käppi bekommt, weil sich irgendwer erinnert, daß der so wichtige Beamte bei einer so wichtigen Amtshandlung von mir deutlich erkennbar fotografiert wurde. Nee, auch wichtige Beamte sind nur Menschen mit einem feschen Käppi auf'm Kopp.
Ich hab also das Originalfoto Nr. 6 Büttel Wichtig doch aus dem Beitrag vom 27.10.05, erstellt um 16:06 Uhr, in diesem Thread entfernt, etwas retuschiert und voilà, isses nicht voll krass, - das Rhinozeros!
Dieses Foto ist also ein Zeitdokument, ebenso wie ich dies für meine Demo-Fotos beanspruche, da sie immer im Zusammenhang mit einer Demo oder sonstigen Veranstaltung veröffentlicht werden. Zeitdokumente können sowohl in Printmedien, in TV-Sendern wie auch im Internet verfügbar gemacht werden. Natürlich gilt es, dabei stets den Grundsatz des Persönlichkeitsrecht aber auch übergeordnetes Interesse an Geschehnissen zu beachten. Hier gibt es je nach Standpunkt naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen.
Das beanstandete Foto Nr. 6 "Büttel Wichtig" zeigt eine Situation während der Zapfnix-Demo, die ich kritisch-spöttisch kommentiert habe. Daß dort der Polizist deutlich erkennbar ist, ergab sich einfach. Der (noch) anonyme Telefonanrufer vom vergangenen Sonntagabend beanstandete dieses Foto und pochte auf Wahrung des Persönlichkeitsrechts. Das ist zunächst mal sein gutes Recht und er hat sich explizit auf eine klar identifizierbare Person bezogen. Anders übrigens, als einige "Gesichter-unkenntlich-machen!"-Zeitgenossen aus der linken und der antifa-Szene, denen generell Demofotos mit erkennbaren Personen, es sei denn, es sind Rechte und Bullen, ein Greuel sind. Speziell bei indymedia aber auch schon hier werde ich deshalb immer wieder angepöbelt und aufgefordert, solche Fotos zu löschen. Solche zeternden Pauschalforderungen lehne ich natürlich stets ab und bitte dann um vertrauliche Info, bei welchen Personen genau ich denn die Gesichter unkenntlich machen soll.
Bezeichnenderweise erhalte ich darauf nie Antwort und/oder es wird weiter gepöbelt. Nun, wer mich kennt, weiß, daß solcherart versuchter Meinungsterror, zumal hysterisch vorgetragener, bei mir niemals die gewünschte Wirkung erzielt. Sondern, ich geb's ja zu, eher Spott hervorruft, etwa in der Art, daß ich dann verspreche, nächstes Mal die Füße unkenntlich zu machen.
Weil der (noch) anonyme Anrufer von Sonntagabend sich exakt auf eine Person bezog, habe ich nach einigem Nachdenken in kreativer Weise das Gesicht des Milizen "verfremdet". Was nun jede/r Betrachter/in jetzt aus dem Foto herausliest, bleibt der jeweiligen Fantasie überlassen.
Im übrigen bleibt abzuwarten, ob ich denn tatsächlich eine Anzeige erhalte und wenn, ob die Staatsanwaltschaft diese auch weiterverfolgt. Um es ein wenig spannender zu machen, habe ich in's beanstandete Foto ein Rhinozeros eingefügt und warte nun einfach in aller Ruhe der Dinge ab.
Abschließend noch zum Morgenpost-Foto und Zeitdokumenten generell: es wäre Meinungsterror und Geschichtsfälschung, Situationen von vornherein etwa durch pauschales Unkenntlichmachen von Gesichtern zu manipulieren!
Mein Zapfnix-Polizist findet auch das kleine Rhinozeros gar nicht lustig, was ich wiederum sehr schade finde, hab nämlich gerade begonnen, mir was auf meine witzige Verfremdung einzubilden. Er ist furchterbar bitterbös darob und hat für sauteures Honorar einen Rechtsanwalt beauftragt, daß der mir schreibt, ich solle das ja unterlassen, das mit dem Foto, und letzteres aus dem Internet nehmen, denn das ärgere seinen Mandanten doch sehr. Und würde ich das nicht unterlassen und machen, müsse ich eine Vertragsstrafe von, huch, 5.001 (funftausendein) Euro Vertragsstrafe zahlen! Und darüberhinaus wolle der möglicherweise notleidende Rechtsanwalt selber von mir noch, wieder huch, 1.270,66 (tausendzweihundertsiebzig Komma sechsundsechzig) Euro extra haben. Mein Foto sei nämlich nach seiner Ansicht 15.000 (fünfzehntausend) Euro wert! Und davon will er nur wenige Prozente - und zwar genau 1,9%. Ein wahrhaft großmütiger und kompetenter Fotoexperte vor dem Herrn!
Oi oi oi, daß ich so ein Top-Fotograf bin, wußte ich gar nicht! - - Da habt ihr's aber, meine lieben Gesichter-unkenntlich-Kritikaster, pro Gesicht 15.000 Euro - na, auf der nächsten Demo wird ordentlich Kohle gemacht!
Apropos, ob da doch was dran ist, daß Polizisten immer zu zweit auf Streife gehen müssen, weil einer nur lesen und der andere nur schreiben kann? Also ich glaub's ja nicht aber Gedanken macht mensch sich doch schon, gell? Denn warum hat der Zapfnix-Polizist nicht selber an mich geschrieben? Ich hätte mich bestimmt noch mehr gefreut und es wäre ihn doch viel billiger gekommen, - nämlich nur 55 Cent Briefporto. Jetzt muß der Ärmste mindestens 1.270,66 Euro für zunächst mal 8 beschriebene DIN A4-Briefseiten abdrücken! Und das ganz alleine, denn so gern ich's täte, aber Rechtsanwälte, auch darbende, unterstütze ich grundsätzlich nicht. Jede/r, wer mich kennt, weiß das längst, 's ist nämlich immer wieder mal erfolglos probiert worden. - Na, wie auch immer, also ich mein, da muß mein Zapfnix-Polizist noch oft auf Streife gehen, bis er das Brief-Honorar abgedrückt hat.
Damit's ihm nicht ganz so schwer ums Herz wird, dachte ich mir, muntere ich ihn ein wenig mit Zapfnix-Flower-Power unten im Anhang auf. Zuerst wollte ich das neue Foto ja "Nashorn-Bulle mit Blümchen" nennen, doch dann fiel mir ein, daß mein Zapfnix-Polizist das "Nashorn-Bulle" möglicherweise als anzügliche Anspielung auffassen und deshalb auch wieder gar nicht lustig fände. Also nie nicht würde ich mir ja auch nur den Hauch einer Anzüglichkeit gegenüber einem so wichtigen staatsmachtlichen Beamten erlauben! Zum Glück ward ich von einer liebreizenden Muse geküßt und die gab mir ein, das nunmehr nochmals verschönerte 15.000 Euro-Foto einfach "Zapfnis-Flower-Power" zu heißen. Das würde doch auch beim grimmigsten Zapfnixerich, selbst einem mit noch so dämlichen Gesicht, nur ein fröhliches Lächeln herbeizaubern können.
Voilà, isses nicht süß, das niedliche kleine Rhinozeros mit den beiden Sonnenblümchen links und rechts im Mund, äh, im Maul?! Voll krass, wa!
Erstellt: 13.11.05, 18:53 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Hallo, BJK!
Meine Gratulation! So ungeniert hat bisher selten ein Normalbürger seine Dummheit zu Markte getragen. Natürlich könnte man den Anwalt auch damit ins gleiche Intelligenz-Quotienten-Kästchen stecken, doch da würde ich sagen "Halt"! Dem seine Profitgier (oder Deprivation) hat wohl ein Stadium erreicht, das ihn die Frage blöd oder profitabel gar nicht mehr entscheiden läßt! Der ist noch bemitleidenswerter, als sein Mandant!
Am Schlimmsten wird´s für beide, wenn die die Quittung des Gerichtes auf dem Tisch haben. So ein Prozeß ist für Dich nie zu verlieren!
Leg doch diese unsägliche Geschichte einmal Eurem brandenburgischen Innenminister vor, - der ist zuständig für den Durchschnitts-IQ seiner Polizeitruppe!
Baba Yaga (zurück von einer "gemeinsamen" Linken-WASG-Landesvorstandssitzung, wobei letztlich nur der Bayer. WASG-Vorsitzende dem vollzähligen Linken.PDS-Gremium gegenübersaß, was mir wiederum "tiefe Einblicke" in eine Gewerkschaftsfunktionärsseele verschafte, auf die ich hätte gerne verzichten wollen!:-))
Erstellt: 13.11.05, 19:07 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: Baba Yaga
So ein Prozeß ist für Dich nie zu verlieren!
Leg doch diese unsägliche Geschichte einmal Eurem brandenburgischen Innenminister vor,
Liebe Baba,
schön, daß Du wieder daheim bist mail mir doch über Euer Münchener Treff, war's etwa Schmalzbauer?
Nu zum Zapfnix-Lustspiel, glaube nicht, daß es überhaupt zum Prozeß kommt, 's wär ja ein Zivilprozeß und der kostet Gerichtskostenvorschuß für den Kläger! Und wenn der Zapfnx erst mal über mich weiß, was Du weißt also, ich kringele mich jetzt schon, wie der aus der Wäsche schauen wird!
Der oberste Berliner Polizeiboß, Innensenator Körting läßt übrigens längst hier mitlesen den brauch ich nicht extra drauf hinzuweisen.
heute kam mit der Briefpost der Beschluß einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin in dem steht, daß ich unter Androhung von Oi Oi Oi - - - von sage und schreibe 250.000 (zweihundertfünfzigtausend) Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise 6 Monaten Ordnungshaft die schönen nashornverzierten Demofotos, auf denen unter anderem mein wichtiger Zapfnix-Polizist drauf ist, selbst das mit den Blümchen, aus dem Netz zu entfernen hätte.
Außerdem müsse ich die Verfahrenskosten in Höhe von 7.500 (siebentausendfünfhundert) Euro Oi Oi Oi - - - ebenfalls tragen.
Sooo viel ist meinem herzallerliebsten Zapfnix-Polizisten die vorgebliche Ehrverletzung allemal wert - meint jedenfalls sein möglicherweise darbender Rechtsanwalt. Gleich drei Richter des Hohen Landgerichts sind dem gefolgt. Oi Oi Oi
Nu ja, ich hab also als braver Staatsbürger die schönen Fotos, die meinem Zapfnix so sehr mißfallen, aus dem Netz genommen, auch die Indymedia-Reda wird das noch tun, und hab sie, siehe unten, durch ein Original-Nashorn aus dem Berliner Tierpark ersetzt - soviel Natur muß sein!
Natürlich werde ich Widerspruch einlegen und Euch über den weiteren Verlauf berichten. Schließlich ist eine Einstweilige Verfügung noch keine Hauptverhandlung. Ach ja, die "Beweisführung" des Rechtsanwalts ist über 50 (fünfzig) DIN A4-Seiten stark, darin wird, weil ich ein Anarchisten-Forum betreibe, meine Einstellung dem Staat bzw. seinen Ordnungskräften gegenüber, als sinngemäß unbotmäßig bezeichnet, denn ich Schlimmling schüre negative Stimmungen ... ... ...
Tja, was so ein Nashornbulle mit Blümchen im Maul alles bewirkt ...
Erstellt: 15.12.05, 21:19 Betreff: Eine EA hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aberdruckenweiterempfehlen
in einer, zum Obrigkeitsstaat verkommenen Republik, darf sich niemand darüber wundern!
Aus formaljuristischen Gründen hätte es eine EA gar nicht geben dürfen, da die wesentlichen Kriterien nicht gegeben sind. Die Richter hätten abweisen und auf das Hauptverfahren verweisen müssen. Eine besondere "Not" für diese EA war absolut nicht gegeben, schon deshalb nicht, weil BJK die Metamorphose der einen Tiergattung durch das Realfoto einer anderen ersetzte und somit der angeblich beschwerte Fotographierte nicht mehr zu erkennen war.
Aaaaaaaaaaaaber, Bullen sind nun mal die willfähigen Handlanger von Justiz und diese "dienern" wiederum bei der Politik. Bullen sind also das letzte Glied in der staatsgewaltsamen Kette! Und daher hat immer noch die Volksweisheit Gültigkeit:
"Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus!"
Im Übrigen bin ich der Meinung, wenn sich die Staatsschläger in der Öffentlichkeit präsentieren, kann es nicht anders sein, als bei anderen "Personen des Öffentlichen Interesses". Sie müssen sich gefallen lassen, daß ihr öffentliches Agieren in Wort, Schrift, Ton und Bild festgehalten wird.
Trotzdem, BJK, Du wirst diesen Hauptsache - Prozess in diesem Lande nie gewinnen können, nicht weil Du Unrecht hättest, sondern genau wegen des Gegenteils! Das soll Dich aber nicht entmutigen, denn auch ein solches Exempel vorzuführen, ist eine hoch anerkenneswerte Leistung und dient, mehr als alles andere Demokratiegeplappere, dem Ansehen der Menschen in unserem Lande. Die haben den ganzen Filz nämlich schon lange genug, mit all den annektierten Seilschaften schleichend vollzogenen Gewaltenvereinigung!
Die Robenhengste werden einen Teufel tun und ihre willigen Helferlein und Handlanger bloßstellen, - alleine darum geht es. Aber die Geschichte weiter durchzuziehen hat dann einen Sinn, wenn sie in die öffentliche Diskussion gehoben werden kann und als Daumen am Puls unserer Demokratie von der Öffentlichkeit begriffen wird.
Erstellt: 15.12.05, 22:27 Betreff: Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aberdruckenweiterempfehlen
Zitat: Baba Yaga
Trotzdem, BJK, Du wirst diesen Hauptsache - Prozess in diesem Lande nie gewinnen können, nicht weil Du Unrecht hättest, sondern genau wegen des Gegenteils!
Liebe Baba, wir werden das Hauptverfahren mal in aller Ruhe abwarten es ist übrigens ein Zivilverfahren. Die separate Strafanzeige wurde zwar vom Zapfnix-Polizisten gestellt aber ob der Staatsanwalt angesichts des "Beweismaterials" dann auch Klage erhebt, warten wir doch ebenfalls erst einmal in aller Ruhe ab.
Deine PN hab ich erhalten und antworte Dir direkt auf Deinen gmx-account.
In den meisten wettbewerbs- namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen geht es primär um die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Im ersten Schritt werden diese Ansprüche durch eine Abmahnung außergerichtlich eingefordert. Werden die Forderungen der Abmahnung (strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärungen) nicht freiwillig oder nur unzureichend vom Abgemahnten abgegeben, stellt sich die Frage, wie ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich möglich ist die Einreichung einer Unterlassungsklage. Ein Urteil ist bei normalem Verfahrensgang allerdings frühestens in ein paar Monaten, nicht selten erst nach Jahren zu erwarten. Ein Urteil käme daher oft zu spät, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren.
Eine Alternative bietet der vorläufige Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren dient dazu ein Streitfall vorläufig (gemeint: bis zur Klärung durch die Hauptsache, also durch das Klageverfahren) zu regeln. Da das ganze Verfahren nur eine vorläufige Regelung darstellen soll, ergeben sich unter dem Gesichtspunkt eines möglichst effektiven Rechtsschutzes (= schneller Rechtsschutz) einige Besonderheiten.
* Der Antragssteller bestimmt das Verfahren durch das Einreichen des Antrages maßgeblich. Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts vom dem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern. Dies erscheint so manchem, der plötzlich per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung überreicht bekommt, sehr bedenklich. Solche Überlegungen müssen aber hinter dem Anspruch auf die Gewährung effektiven d.h. schnellen Rechtsschutzes zurückstehen. * Glaubhaftmachung statt Beweis: Die Gewährung schnellen Rechtsschutzes erlaubt keine langwierigen Beweisaufnahmen. Daher müssen die Tatsachen, die den Anspruch begründen vorläufig nur glaubhaft gemacht werden. Der Begriff „glaubhaft" bedeutet hier einen geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit als ein Beweis erfordert. Die Mittel zu Glaubhaftmachung sind die Vorlage von Urkunden und die Versicherung an Eides Statt. Daneben kommt die Vorlage von Kopien, Parteigutachten, etc in Betracht. In einem Hauptsacheverfahren (Klage) müssen die glaubhaft gemachten Tatsachen, soweit Sie zwischen den Parteien streitig sind, bewiesen werden.
[...]
Widerspruch: Ist die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergangen, dann gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (wie beispielsweise bei einen Verwaltungsakt). Auf Antrag kann das Gericht aber die Vollstreckung einstellen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Zu entscheiden hat das Gericht, das bereits die einstweilige Verfügung erlassen hat. Eine höhere Instanz wird mit dem Widerspruch nicht erreicht. Da die Rechtsfragen bereits bei Erlass der einstweilige Verfügung durch das gleiche Gericht geklärt wurden, kann nicht erwartet werden, dass eine andere Entscheidung ergeht, solange nicht der gegnerische Tatsachenvortrag in Frage gestellt werden kann.
Sinnvoll ist ein Widerspruch insbesondere, wenn
* die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ausgesetzt werden soll. * eine Aufbrauchfrist für Werbematerialien erreicht werden soll. * wenn später Berufung eingelegt und damit ein höheres Gericht angesprochen werden soll. * wenn die Kostenlast aufgrund fehlender Abmahnung ungerechtfertigt erscheint.
Ein beliebtes, weil wirksames Mittel zur Unterbindung rechtswidriger Webinhalte ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darin steckt das gerichtliche Verbot, eine bestimmte Seite oder auch nur einzelne Inhalte im Internet abrufbar bereit zu halten. Wird das Verbot nicht befolgt, droht ein saftiges Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft. Wer bereits das Vergnügen hatte, in ein jahrelanges quälendes Gerichtsverfahren verwickelt zu sein, wird sich die Augen reiben: Einstweilige Verfügungen ergehen innerhalb weniger Tage. Der Gegner muss nicht angehört werden und es muss auch keine mündliche Verhandlung geben. Überraschungen sind daher nicht ausgeschlossen.
Wo ist die Site überall gespeichert?
Wie aber verhalte ich mich, wenn mir ein Verbot meines Internetauftritts per einstweiliger Verfügung zugestellt wird? Vor allem: Was passiert, wenn meine Seiten noch über dritte Server abgerufen werden können? Fragen, die immer wieder bei Rechtsstreitigkeiten um Internetinhalte auftauchen. In jedem Fall sollte die angegriffene Seite sofort vom Netz genommen werden - nicht erst im Laufe der nächsten Tage. Ob darüber hinaus gehende Pflichten bestehen, beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Entscheidung vom 09.09.2002 3 W 60/02). Die untersagte Webseite wurde von dem Schuldner zwar auf dem eigenen Server gelöscht, im Speicher von dritten Servern, etwa über Suchmaschinen, konnte sie aber noch eine Zeitlang abgerufen werden. Der Verfügungskläger beantragte daraufhin die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Das OLG Hamburg schlug sich jedoch auf die Seite des Schuldners. Hat der Schuldner die beanstandete Seite auf dem von ihm verantworteten Server vollständig gelöscht, so ist er nach Ansicht der Hamburger Richter nicht auch noch verpflichtet, im Internet nach Zwischenspeicherungen seiner nicht mehr aktuellen Seite zu suchen oder alle in Frage kommenden Suchmaschinen anzuschreiben. Dies sei schon wegen der Vielzahl der möglichen Adressaten nicht zumutbar. Der Betreiber einer Webseite darf sich vielmehr nach der eigenen Löschung auf eine regelmäßige Aktualisierung anderer Datenbanken verlassen.
Erstellt: 16.12.05, 00:23 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Ich denke, mit so was muss man vosichtig sein. Baba Yaga hat vollkommen recht. Hier geht es nicht um selbiges, sondern um das Vollstrecken eines Exempels. Es geht um das Veröffentlichen eines Fotos über eine Polizeiaktion im Internet. Der Polizist ist nicht mehr zu erkennen, um ihn geht es also nicht. Solche Fotos dürfen nicht ins Internet, darum geht es. Und da darf dir kein Richter recht geben. Würdest du sagen: Ruhm und Ehre der Waffen-SS, klarer Fall, das kann mit nichts verbotenem verwechselt werden, super Sache, das ist erlaubt. Hingegen ist der Spruch "Soldasten sind potenzielle Mörder" strafbar, wenn man nicht hinzufügt, dass man sich hier auf den großen Schriftsteller Kurt Tucholsky beruft, was ich hiermit tue. Der darf das nämlich gesagt haben, weil das ist Literatur und nicht inhaltlich, oder so.
Also, in meinen Augen wird das ein Präzedenzfall, wie man mit Fotos im Internet umgehen kann. Wozu sonst auch eine Summe von 250.000 Euro? Ich denke, auf den Prozess kann man sich nur einlassen, wenn man es sich finanziell leisten kann, ihn zu verlieren (und darauf läuft es hinaus, weil nichts sein kann, was nicht sein darf). Da es allerdings ein für viele wichtiger Prozess ist, sollte man sich umhören, ob da andere noch ein Interesse haben, dass du den Prozess führst und ihn so gewinnen kannst.
Erstellt: 16.12.05, 07:35 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Guten Morgen zusammen, liebe GenossInnen!
Ja, auch ich habe mich nun hier angemeldet. Ich verfolge die ZapfNIX-Angelegenheit seit längerem. Es ist sehr interessant, was Bullen und Staatsanwaltschaft wegen so einem lächerlichen Bild alles in Bewegung setzen und mit, nach amerikanischen Vorbild, einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro drohen. Geht es von staatlicher Seite her eigentlich immer noch um das unzensierte Bild oder kommt das alles zusammen? Erst das unzensierte Bild, dann die angebliche "Verunglimpfung" des Bullen durch ein süßes Naßhorn, dann die Begründung [?], Menschen, die das unzensierte Bild gesehen haben, wissen ja, welcher Bulle sich dahinter verbirgt und deshalb muss es weg. Tja, alles sehr amüsant. Bin auf jedenfall gespannt auf das endgültige Urteil, welches selbstverständlich positiv für Dich, bjk, sein wird! *THUMBS UP*
Sollte der Bulle recht bekommen, was wir alle mal nicht hoffen, wäre es dann jedem Bullen möglich, bei Veröffentlichung seines/ihres Bildes im Internet, genauso zu verfahren und die Löschung seines/ihres Bildes zu veranlassen?
Erstellt: 16.12.05, 08:55 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: Franz Strambach
Sollte der Bulle recht bekommen, was wir alle mal nicht hoffen, wäre es dann jedem Bullen möglich, bei Veröffentlichung seines/ihres Bildes im Internet, genauso zu verfahren und die Löschung seines/ihres Bildes zu veranlassen?
Genau darum wird es wohl gehen. Einführen einer Zensur im Internet.
In dem Bild, um das es geht, ist das Gesicht nicht zu erkennen. Dass es mal zu erkennen gewesen ist müsste im konkreten Fall alleine dadurch unerheblich sein, weil man zur Erinnerung an das alte Bild das neue - das ohne erkennbares Gesicht - nicht benötigt und das neue keinen Rückschluss auf das Gesicht auf dem alten zuläßt. Wenn sich unser Polizist somit beleidigt fühlt, so dürfte das eigentlich nur seine Privatangelegenheit sein. Und da er als staatliche Institution/als staatlicher Repäsentant tätig war, müßte er ein Mensch öffentlichen Interesses sein, womit eigentlich dasselbe gelten müßte, wie für Politiker.
Aber wie gesagt, darum geht es nicht. Es geht darum, dass von jetzt an auch bei Fotos, in denen das Gesicht unkenntlich gemacht wurde, irgendjemand herkommen kann, sagen, er wisse, das sei er und daher müsse das Foto aus dem Internet. Und in Zeiten, in denen Parteien in Regierungen sitzen, die den Einsatz der Bundeswehr in innenpolititischen Fragen befürworten, in Zeiten, wo wir möglicherweise größeren Mengen an Streiks und Demonstrationen entgegensehen, da will sich anscheinend der Staat frühzeitig vorbereiten. Und natürlich fängt man da nicht bei den Großen an, Präzedenzfälle zu schaffen, sondern weniger im Zentrum es Geschehens, weniger bei Gemäßigten, sondern eher bei Leuten, wo die politische Mitte Schwierigkeiten hat, sich zu solidarisieren.
Deshalb und dennoch, Bernd, andere Forenbetreiber geht das genauso an, wie dich. Die können kein Interesse daran haben, dass du den Prozess verlierst.
Erstellt: 16.12.05, 19:14 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: Franz Strambach
Guten Morgen zusammen, liebe GenossInnen!
... auch Dir ein herzliches Willkommen
Zitat: Franz Strambach
Geht es von staatlicher Seite her eigentlich immer noch um das unzensierte Bild oder kommt das alles zusammen? Erst das unzensierte Bild, dann die angebliche "Verunglimpfung" des Bullen durch ein süßes Naßhorn, dann die Begründung [?], Menschen, die das unzensierte Bild gesehen haben, wissen ja, welcher Bulle sich dahinter verbirgt und deshalb muss es weg. Tja, alles sehr amüsant. Bin auf jedenfall gespannt auf das endgültige Urteil,
... tja, es ist ein laufendes Verfahren und da möchte ich nicht gleich alles offenlegen, 's könnte ja gegen mich verwendet werden und dann würden es beim Hauptsacheverfahren womöglich gleich 500 statt wie bisher "nur" 5o Seiten "Beweismaterial" ...
Zitat: Franz Strambach
So... einen schönen Tag im deutschen Kaltland!
wieso Kaltland? Ich find's derzeit höchst angenehm, so wie mir zapfnixmäßig eingeheizt wird, hab ich g'rad die richtige Betriebstemperatur
Erstellt: 16.12.05, 19:29 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: soyfer
In dem Bild, um das es geht, ist das Gesicht nicht zu erkennen. Dass es mal zu erkennen gewesen ist müsste im konkreten Fall alleine dadurch unerheblich sein, weil man zur Erinnerung an das alte Bild das neue - das ohne erkennbares Gesicht - nicht benötigt und das neue keinen Rückschluss auf das Gesicht auf dem alten zuläßt. Wenn sich unser Polizist somit beleidigt fühlt, so dürfte das eigentlich nur seine Privatangelegenheit sein. Und da er als staatliche Institution/als staatlicher Repäsentant tätig war, müßte er ein Mensch öffentlichen Interesses sein, womit eigentlich dasselbe gelten müßte, wie für Politiker.
lieber soyfer, wie eben schon gesagt, es ist ein laufendes Verfahren ... ich maile Dir demnächst privat mehr darüber!
Zitat: soyfer
Und natürlich fängt man da nicht bei den Großen an, Präzedenzfälle zu schaffen,
na na, mach mich mal nicht gar so klein, ich bin immerhin einen Meter achtzig groß
Zitat: soyfer
wo die politische Mitte Schwierigkeiten hat, sich zu solidarisieren.
da ist was dran ... ... ... und leider nicht nur bei der politischen Mitte ...
Zitat: soyfer
Deshalb und dennoch, Bernd, andere Forenbetreiber geht das genauso an, wie dich. Die können kein Interesse daran haben, dass du den Prozess verlierst.
... sagen wir's mal so, ... hmm, jetzt hab ich den Faden verloren ...
Erstellt: 18.12.05, 14:08 Betreff: Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aberdruckenweiterempfehlen
nicht nur unGEZogen sondern skandalös
Wenn hier nachzulesen ist, dass drei richter eines landgerichts eine einstweilige verfügung erlassen haben, nur um angeblich die persönlichkeitsrechte eines polizisten zu schützen, nur weil dessen anwalt das so behauptet hat und ohne den beschuldigten zuvor anzuhören, dann sag ich mir ganz unGEZogen, da haben sich der vermeintliche rechtsstaat brd und seine in prozessfluten angeblich erstickende gerichtsbarkeit wieder einmal mehr ad absurdum geführt.
Wenn desweiteren hier nachzulesen ist, dass es sich lediglich um die veröffentlichung in zwei internet-plattformen eines allerwelt-demofotos minderer qualität handelt, auf dem angeblich besagter polizist deutlich erkennbar gewesen sein soll, jetzt ist das foto ja verschwunden, dann frag ich mich ganz unGEZogen, welcher korpsgeist hat diese richter eines landgerichts dazu bewogen, offensichtlich in gemeinschaft vereint ein exempel zu statuieren und volles rohr mit kanonen auf spatzen zu schießen?
Wenn hier auch noch nachzulesen ist, dass geldsummen von mehr als einer viertelmillion euro nur wegen eines polizisten-fotos, das ausser diesem selber sonst niemanden interessiert hätte, hier von seiten des anwalts und des landgerichts im spiel sind, dann frag ich mich ganz unGEZogen, soll hier abgezockt oder recht gesprochen werden?
Wenn dann aber in den medien bundesweit nachzulesen ist, dass ein exkanzler lehrer als faule säcke bezeichnet hat, dass dieser exkanzler und sein ex-aussenminister den kosovakrieg angezettelt haben, dass beide mindestens mitwisser und vielleicht sogar handlanger von us-völkerrechtsverbrechern waren, dass ein ex-arbeitsminister alg-II-empfängerInnen pauschal als parasiten und sozialschmarotzer beschimpft und verhöhnt, und wenn dann in den medien bundesweit nachzulesen ist, dass staatsanwälte und gerichte trotz vieltausendfacher begründeter anzeigen durch brd-bürgerInnen jede strafverfolgung ablehnen und gar nicht erst ermittlungen aufnehmen, dann frag ich mich ganz unGEZogen, wie verkommen ist dieses system, das wegen eines lächerlichen fotos gleich ein landgericht beschäftigt und den fotografen mit derartig obskuren sanktionen belegen will?
Wenn hier nachzulesen ist, dass daneben auch noch ein strafverfahren laufen soll, dann sag ich mir nur noch ganz unGEZogen, jagen wir diese ganze verfilzte mischpoke endlich zum teufel !!!
Erstellt: 18.12.05, 23:08 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Sag mal, BJK!
Hast Du Dich schon mit Frau Jelpke (jw) wegen der Geschichte in Verbindung gesetzt?
Im Übrigen wird es nun wirklich Zeit, diesen unsäglich repressiven Justizskandal, - ein solcher ist es mit dieser unzulässigen EA geworden -, dort hin zu heben, wo er hingehört, nämlich auf die politische Bühne!
Du weißt, was ich meine und wenn es Dir recht ist, dann könnte der Ausschuß für Justiz damit befaßt werden!
Erstellt: 19.12.05, 06:52 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Liebe Baba,
Ulla Jelpke ist nicht mehr in der jW seit sie Bundestagsabgeordnete der Linkspartei.PDS ist aber ich werde mich in Kürze mit ihr und auch mit Tobias Pflüger in Verbindung setzen. Habe nur deshalb noch nix unternommen, weil ich erst das Gespräch mit meinen von Ann arrangierten Anwälten am Mittwoch abwarten möchte. Näheres sende ich Dir heute noch per eMail.
Daß die Einstweilige Verfügung ein Skandal ist, steht außer Frage! Und deshalb gehört diese Zapfnix-Posse, wie Du schon sehr richtig sagst, auf die politische Bühne und unbedingt auch in die mediale Öffentlichkeit. Doch wie gesagt, erst nach dem Anwaltsgespräch.
Ich finde es toll und es ist mir sehr recht, wenn Du das mit dem Ausschuß für Justiz dann in die Wege leiten würdest !!! Wie unGEZogen schon andeutete, wir werden gewissen Abzockern weng Feuer unter'm Arsch machen!
Erstellt: 19.01.06, 11:41 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Dieser Tage erhielt ich wieder Post vom Anwalt meines genashornten Zapfnix-Polizisten. Darin stand, fast weng entschuldigend, daß ich ja am 14.12.05 die Einstweilige Verfügung mit Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro erhalten hätte - und - ich möchte doch im beigefügten vorbereiteten Formular unterschreiben, daß ich den Titel vorbehaltlos anerkenne und keinerlei Widerspruch dagegen einlegen würde.
Der Polizisten-Anwalt, übrigens mittlerweile mit neuer Büroadresse, müsse sonst seinem Mandanten "empfehlen", das angekündigte Hauptsacheverfahren zu eröffnen.
Was haben mein Anwalt und ich daraufhin herzlich gelacht.
Übrigens werde ich heute abends an dieser Veranstaltung teilnehmen und Euch davon berichten. Leider muß deshalb mein heutiger Einsatz beim Kälteschutz für Obdachlose im Mehringhof Kreuzberg ausfallen aber Steffi hat schon für Ersatz gesorgt.
Erstellt: 19.01.06, 12:23 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
weil im vorhergehenden Foto die grüne Schrift kaum zu lesen ist, hier noch mal der Text:
oben links:
hier im Hintergrund die Polizei-Mannschaftswagen wo anschließend die Personalien festgestellt wurden
darunter mittig:
Polizist will hier den Helm vom Kopf reißen
Dieses Foto wurde nur wenige Minuten früher aufgenommen, als das von meinem Zapfnix-Polizisten "beanstandete" Foto, das ich bekanntlich mittlerweile vorsorglich vom Netz genommen habe - wie auch die nashornverschönerten.
Erstellt: 18.02.06, 18:28 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Liebe MitstreiterInnen,
heute bekam ich Post vom Staatsanwalt er hat das Strafverfahren eingestellt.
Jetzt woll'n wir mal sehen, welche Wirkung das auf den noch ausstehenden Zivilprozeß haben wird. - Mein genashornter Zapfnixerich wird doch nicht etwa auf seinen Kosten sitzenbleiben? Bleibt er zwar sowieso, er weiß es nur noch nicht ...
Einen schönen Samstagabend noch bjk jetzt fußballkiekend
Erstellt: 18.02.06, 21:40 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Da kann ich nur noch fragen: "Seit wann haben Staatsanwälte judikative Befugnisse, um dergleichen Abwägungen und Entscheidungen zu treffen?"
Mit diesem Staat ist es ganz offensichtlich wieder sehr weit in Richtung Diktatur gekommen, - oder war es schon immer so, wir haben´s nur nicht bemekt?
Erstellt: 04.04.06, 17:24 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
... mein gehashornter Zapfnix-Polizist läßt nicht locker ... mir einen Strafprozeß anzuhängen, hat ja nicht geklappt ... jetzt versucht er's mit einem Zivilprozeß, um mir an's Bein zu pinkeln ... und das kostet und kostet und kostet ... tja - - - und den letzten beißen die Nashörner ... also mir beißt janz bestimmt keen's ... bin nämlich in sone Sachen 'n richt'jer Hund ... aba ick freu mir schon uff die leichenblassen Jesichter von meinem genashornten Zapfnix-Polizisten und seinem ach so BRAGO-hungrigen Rechtsanwalt, wenn se denn erfahren, det se uff ihre Kosten sitzen bleib'n ... die Zivilverhandlung findet nämlich ausgerechnet am Fronleichnam also am 15. Juni statt .. und zwar im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17 - 21, 10589 Berlin, 1. Stock, Zimmer 143 um 10:30 Uhr ... später mehr
Erstellt: 16.05.06, 12:35 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
... hier mal ein Flyer zu dieser Zapfnix-Posse ... wer's ausdrucken möchte, öffnet den doppelseitigen Flyer am besten über den sxw-Dateianhang (StarOffice 7-Dokument)
Erstellt: 16.05.06, 17:04 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Hallo bjk,
hab jetzt doch noch dein zapfnixthema überflogen.
da die politische Auseinandersetzung bei der Sache im Vordergrund steht, dürfte das sicher von der meinungs- und presse - und informationsfreiheit gedeckt sein.
lächerlich wenn man dann noch liest warum das strafverfahren eingestellt wurde - aber baba hat es ja schon kommentiert
Erstellt: 05.06.06, 15:59 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Text zum Flyer
Will Justiz Exempel statuieren?
Wegen Demo-Foto vor Gericht gezerrt
Vorspann: am 26. Oktober 2005 fand in Berlin eine Demo gegen Kriegs- und Militärverherrlichung statt, weil am gleichen Mittwochabend vor dem Reichstag ein hochumstrittenes Bundeswehr-Gelöbnis-Spektakel abgehalten wurde. Start und Sammelpunkt dieser Zapfnix-Demo war gegen 18 Uhr die Gontardstraße zwischen Fernsehturm und dem S-Bahnhof Alexanderplatz.
Auch ich, Bernd Kudanek alias bjk, beteiligte mich daran und dokumentierte wie bei vielen anderen Demos auch den Ablauf und besondere demotypische Situationen mit meiner digitalen Mini-Camera. Diese Zeitzeugen-Fotoberichte veröffentliche ich dann in meinem Internet-Forum http://freies-politikforum.carookee.com und dort sind sie als fortlaufende Bildgeschichten, oft mit eingearbeiteten Textkommentaren, konzipiert. Bei diesen Zeitdokumenten kommt es mir nur nachrangig auf die Bild-Qualität der Fotos an, denn die rüberzubringende Botschaft darin ist mir wichtiger.
Zapfnix-Fotobericht: die Fotos dieser Demo waren von äußerst dürftiger Qualität, die trotz intensiver Bildnachbearbeitung am PC nicht wesentlich verbessert werden konnte. Weil nämlich wegen der schon ab 18 Uhr einsetzenden Dämmerung die Lichtverhältnisse für meine Uralt-DigiCam mit bescheidenen 1,5 Millionen Megapixels und noch dazu ohne Blitzlicht völlig unzureichend waren. Trotzdem stellte ich neun Fotos in mein Internetportal ein, aus denen bei allen oben angesprochenen Qualitätsmängeln in Zusammenhang mit eingearbeiteten ironisch bissigen Texten Besonderheiten des Demoablaufs während des Starts in der Gontardstraße, nachempfunden werden konnte, nachzulesen hier: http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/7467674#7467674 Im Rahmen dieser Zapfnix-Demo beteiligte sich u. a. auch eine als clowneske Soldaten kostümierte Theatergruppe, das „Antimilitaristische Oberjubelkomitee“. Vor der Lkw-Bühne des bekannten Aktionskünstlers Dr. Seltsam befanden sich im Publikum noch zwei Laiendarsteller von der FRIKO, der Berliner Friedenskoordination, die sich als Parodie gedachte alte Wehrmachtsstahlhelme aufgesetzt und so bei Dr. Seltsams Vorführungen als Statisten mitgewirkt hatten.
Einem sehr wichtig auftretenden jungen Polizisten mißfiel das offenbar sehr. Während seine Einsatzgruppe trotz des klar erkennbar friedlichen Charakters der Demo die auf dem Bürgersteig tanzenden bunt kostümierten AkteurInnen der „Clowns Army“ und einige Punks filzten, also einer empörenden peinlichen Körperkontrolle unterzogen, nahm sich besagter sehr wichtig auftretender Jungpolizist die beiden Stahlhelmträger zur Brust. Als er forsch versuchte, einem der beiden den Helm herunterzureißen, da machten erboste Zuschauer ihrem Unmut mit lautstarken Protesten Luft. Ob solcher „Unbotmäßigleit“ irritiert ließ der Jungpolizist von seiner wichtigen Amtshandlung ab und beorderte die beiden zu seinem Einsatzwagen, um wegen vorgeblich „passiver (Stahl-helm)Bewaffnung“ die Personalien der beiden aufzunehmen und sie zu verwarnen. Sowohl das versuchte Herunterreißen des Helms wie auch die belehrende Verwarnung habe ich trotz mittlerweile miserabelster Lichtverhältnisse mit je einem Foto als Nr. 5 und 6 dokumentiert.
Strafanzeige und Zivilklage: weil der Jungpolizist sich durch die Veröffentlichung vor allem des Fotos Nr. 6 in seinen Persönlichkeitsrechten am eigenen Bild verletzt und durch meine bissig ironischen Kommentare darin bitterlich beleidigt sieht, hat er, ganz von seiner außerordentlichen Wichtigkeit erfüllt, mich wegen impertinenter Mißachtung ebenderselben beim Strafgericht Moabit angezeigt. Das erfuhr ich durch einen Telefonanruf an einem frühen Sonntagabend, dem 6. November, angeblich aus einem Polizeirevier kommend. Ein männlicher Anonymus forderte mich auf, sofort das Foto Nr.6 mit dem Titel „Büttel Wichtig“ aus meinem Internetportal zu entfernen, weil sein Kollege darin als solcher deutlich zu erkennen sei und ich zudem in dessen Käppi den Text „unterm Käppi ist es hohl“ eingefügt hätte. Ob es nun zuträfe oder nicht, es sei eine nicht hinzunehmende Beleidigung der käppiverdeckten grauen Zellen seines Kollegen und mich erwarte zwecks staatsbürgerlicher Disziplinierung eine Strafanzeige. Mildernd wirke sich aber sicher aus, würde ich das Foto Nr. 6 „Büttel Wichtig“ sofort aus dem Netz nehmen.
Freundlich durch's Telefon lächelnd schüttelte ich den Kopf, denn jede/r wisse doch, wie zwielichtig anonyme Telefonanrufe seien. Und sowieso und außerdem könne ich als berichtender Zeitzeuge in Sachen Demo-Dokumentation sehr wohl auch personenbezogene Fotos aufnehmen und veröffentlichen. Eventuelle Kommentare dazu, selbst ironische, seien freie Meinungsäußerung und als solche durchaus erlaubt. Das solle er ruhig in's Protokoll schreiben. Trotzdem machte ich im Laufe der späteren Sonntagnacht das Gesicht des Jupos erst durch einen Querbalken und dann durch das Drübermontieren eines Nashorns unkenntlich, eine humorvolle Lösung wie ich fand. Das freche „unterm Käppi ist es hohl“ retuschierte ich auch weg.
„Büttel Wichtigs“ Anwalt: ein paar Tage später erhielt ich von ihm die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und ihm mehrere hundert Euro zu überweisen. Denn sein Mandant finde das Nashorn gar nicht lustig, auch nicht, als ich letzterem links und rechts je eine Sonnenblume ins Maul gesteckt und den Nashornbullen dann auf „Blümli“ getauft habe, das Foto solle ganz raus. Ob ein Amtsschimmel vielleicht passender gewesen wäre? Wie auch immer, Blümli hin Amtsschimmel her, das Foto mit dem unkenntlich gemachten „Büttel Wichtig“ ließ ich drin und dachte an nichts Arges, bis eine
Einstweilige Verfügung mir Anfang Dezember in's Haus flatterte, ausgestellt von drei Richtern am Landgericht. Nach dem Beschluß der drei sicher honorigen Robenträger hatte ich sofort das anstößige Foto Nr. 6 „Büttel Wichtig mit Blümli“ aus dem Internet zu entfernen, anderenfalls mir eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise 6 Monaten Haft angedroht wurden. Es tat mir zwar leid um's Blümli aber wat mut dat mut. Der Streitwert für das „Büttel Wichtig“ und die Landgerichtsjustiz gar so ärgernde Foto Nr. 6 wurde, man staune, auf die wahrhaft astronomische Summe von 7.500 Euro festgesetzt. Darüber ist mir auch bereits eine Kostenrechnung der Justizkasse in Höhe von 249 Euro zugegangen. „Büttel Wichtigs“ Anwalt hätte den Streitwert sogar lieber bei 15.000 Euro angesiedelt gesehen. Ich wußte gar nicht, wie künstlerisch wertvoll und deshalb hochdotiert meine Fotos schon mittlerweile sind.
Das Strafverfahren wurde bereits im Februar vom Staatsanwalt vernünftigerweise eingestellt. Die drei LG-Richter, von der Klugheit ihres Amtskollegen unbeeindruckt, haben die Zivilklage (Gerichtstermin siehe Fußnote) des „Büttel Wichtig“ zugelassen. Trotz einer exzellent ausgearbeiteten Klage-Erwiderung meines Rechtsanwalts Sven Richwin vom Republikanischen Anwaltsverein - hier deren Internetadresse http://www.rav.de/start.htm - ist weder die einstweilige Verfügung noch diese erstinstanzliche Zivilklage vom Tisch. Denn mein Antrag auf Prozeßkostenhilfe wurde von den gleichen Richtern wegen angeblich nicht ausreichender Erfolgsaussichten rigoros abgelehnt. Unsere Beweisführung, auch der Verweis auf das Foto Nr. 5, welches der gegnerische Anwalt dem LG wohlweislich nicht vorgelegt sondern seinen Mandanten sogar an Eides statt hat versichern lassen, es seien keine „spektakulären“ Situationen durch ihn heraufbeschworen worden, brachte die drei LG-Richter nicht von ihrem festen Law-und-Order-Glauben ab, das Foto „Büttel Wichtig“ sei eine geschützte Porträtaufnahme und kein erlaubtes Demofoto. Dem gegnerischen Anwalt sind dabei wohl die blanken Freudentränen in fiebriger Erwartung eines reichlich sprudelnden RVG-Segens, früher BRAGO, ob des LG-Streitwertbeschlusses über das Gesicht gekullert. Denn seine hoffnungsfrohen Kostenrechnungen haben längst meinen Papierkorb zum Überquellen gebracht. Mittlerweile wird ihm aber klar geworden sein, daß von mir, wie immer der Prozeß ausgeht, weder jetzt noch in ferner Zukunft auch nur ein einziger Euro zu holen sein wird. Mittlerweile wird er nämlich wissen, daß ich ein „Parasit“ (O-Ton Clement) mit ALG-II-Almosenbezug bin. Sicher ein herber Schicksalsschlag für ihn! Tja, c'est la vie. Leider trifft's aber auch meinen fairen Rechtsanwalt, der, falls wir unterliegen, finanziell für sein Engagement wohl nicht entschädigt werden kann.
Dem Laien erschließt sich jedenfalls nur schwer, daß die gleichen Richter, welche die einstweilige Verfügung beschlossen und die Prozeßkostenhilfe abgelehnt haben, nun auch noch im Verfahren der ersten LG-Instanz rechtsprechen bzw. urteilen können sollen!
Ein Schelm, wer da nicht so recht an Justitias reine Unbefangenheit glauben mag.Bernd Kudanek
Gerichtstermin:
Do 15. Juni, 10:30 Uhr, Landgericht Tegeler Weg 17-21, 1. Stock, Raum 143
wer Zeugenaussagen machen kann, bitte unbedingt hier anrufen: 030 – 450 88 733
Erstellt: 05.06.06, 17:25 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
... der Flyer ist auch hier eingestellt http://de.indymedia.org/2006/06/149085.shtml ... und es sind bereits 2 tolle Fotos (unten im Anhang) eingestellt worden, die ich als Beweis verwenden werde, den Zapfnix-Polizisten der Falschaussage an Eides Statt zu überführen ... auf beiden Fotos ist mein genashornter Zapfnix-Polizist mit drauf, darf aber leider (noch) nicht sagen, wer es ist ... DANKE an "da hab ich noch was"
Erstellt: 15.06.06, 13:41 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Liebe community, liebe Leserschaft,
nur ganz kurz: heute, pünktlich um 10:30 Uhr, war Verhandlung in Sachen Zapfnix-Polizist ./. Bernd Kudanek im Landgericht Berlin am Tegeler Weg.
Schon nach gut 10 Minuten wurde die Verhandlung dank des Engagements meines erfahrenen Anwalts vertagt.
Recht viel länger hätte ich's auch kaum ertragen, der Arroganz und dem Muff der Talare etc. hinter'm Richtertisch ausgesetzt zu sein.
Schade nur, daß mein Zapfnixerich "Büttel Wichtig" nicht persönlich anwesend war sondern nur seinen Anwalt vorgeschickt hat.
Pressevertreter von "Neues Deutschland" und "junge Welt" waren unter den Besuchern und sind wie wir alle gespannt, wie über den Befangenheitsantrag und den neuen Termin mit hoffentlich neuen bzw. anderen Richtern entschieden wird.
In Kürze stelle ich hier einen ausführlichen Bericht vom Ablauf des heutigen Robenträgerspektakels ein, muß erst mal verschnaufen und unter die Dusche - nicht nur die gerichtliche Schwüle muß weggespült werden.
Polizisten-Klage vor Landgericht gegen kommentierten Schnappschuss im Internet
Von Anke Engelmann
Ein Schnappschuss könnte den Fotografen Bernd Kudanek teuer zu stehen kommen. Der ALG-II-Empfänger hatte auf der Zapfnix-Demo im Oktober 2005 einen Polizisten fotografiert, der gegen Demonstranten vorging, und das Bild, mit ironischen Kommentaren versehen, auf seine Internet-Seite gestellt. Dagegen hatte der Polizist geklagt. Alte Stahlhelme, Requisiten einer antimilitaristischen Theateraufführung, hatten den Zorn des Ordnungshüters hervorgerufen, stellten sie doch in seinen Augen eine passive Bewaffnung dar. Der Polizist hatte mit einer einstweiligen Verfügung reagiert, es folgten Straf- und Zivilklagen. Gestern sollte der Zivilprozess stattfinden, der Termin wurde jedoch ausgesetzt. Dreh- und Angelpunkt ist für Anwalt Sven Richwin die längst überfällige Kennzeichnungspflicht für die Berliner Polizisten. Schließlich seien erst kürzlich die Ermittlungsverfahren zu Polizei-Übergriffen auf derselben Zapfnix-Demo eingestellt worden – die Täter konnten wegen mangelnder Kennzeichnung »nicht namhaft gemacht werden«, begründete das Gericht. Vor diesem Hintergrund sei nicht zu verstehen, dass Fotografen verfolgt würden, die rechtswidrige Polizeimaßnahmen dokumentieren, sagte Richwin – rechtswidrig, weil Theaterrequisiten nicht unter das Schutzwaffenverbot fielen.
Grundsätzlich seien Demo-Fotos erlaubt, das schließe auch Polizisten ein, erläuterte der Anwalt. Allerdings sollten Hobbyfotografen vorsichtig sein mit Porträtaufnahmen von Ordnungshütern – nur wenn der fotografierte Beamte an einem spektakulären Ereignis beteiligt sei und damit zu einer Person der Zeitgeschichte werde, sei ein solches Bild erlaubt. »Unseres Erachtens war das so«, erläuterte Richwin.
Für Kudanek kann der ganze Spaß teuer werden. Auf 7500 Euro hat das Gericht den Streitwert festgesetzt und ihm eine Prozesskostenbeihilfe wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg verweigert – das selbe Gericht, das unter Richter Mauck über den Fall entscheiden soll. Doch der ist vielleicht bald weg vom Fenster, denn die Kammer muss nun entscheiden, ob er befangen ist: Auf den Antrag, für Kudanek, dessen Hörvermögen erheblich eingeschränkt ist, eine Mikrofonanlage zur Verfügung zu stellen, habe das Gericht lediglich mit einem »Schulterzucken« reagiert, so der Anwalt.
... danke, liebe Anke, da kann/möchte ich zumindest vorerst nichts mehr hinzufügen ... höchstens noch zum "der ganze Spaß kann teuer werden" ... da laß ich einfach mal ein Foto von mir aus September 1946 sprechen ... ... nämlich: "mir kann keener" war schon damals mein Motto
Erstellt: 11.01.07, 21:50 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Lieber Bernd,
das Unkenntlichmachen von DemonstrantInnen wäre also "Meinungsterror" und "Geschichtsverfälschung"? Das du dich damit selber zum billigen Handlanger des VS machst und - schlimmer noch - GenossInnen ans Messer lieferst, ist dir als selbstbeweihräuchernder Stumpfanarcho wohl egal...?
Auf Geschichtsschreiber wie dich kann die Linke wohl verzichten, dankeschön...
Erstellt: 12.01.07, 00:56 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: Franz Zappa
Lieber Bernd,
Hi Zappelfranze,
Zitat: Franz Zappa
das Unkenntlichmachen von DemonstrantInnen wäre also "Meinungsterror" und "Geschichtsverfälschung"?
... Meinungsterror ist, wenn einige wenige und immer die gleichen Szene-Schreihälse vor allem auf indymedia aufheulen, sobald Demofotos mit DemonstrantInnen ins Netz gestellt werden, die mensch so oder ähnlich in jeder Zeitung und in der Glotze auch sehen kann ... in den letzten Jahren hat sich diese bescheuerte Anonymitätshysterie vor allem bei Kiddies breitgemacht, die sich besonders stark und revolutionär vorkommen, wenn sie (im Schutze der Demo-Menge) Steine, Bierflaschen und Schlimmeres auf Bullen schmeißen und/oder Schaufenster zerdeppern usw. ... hier wird von dieser Minderheit eine durchaus kämpferisch angelegte Demo mit offener Straßenschlacht gegen die verbrecherische Staatsmacht verwechselt und alle DemonstrantInnen haben nach dem Willen der sich so stark Fühlenden da gefälligst mitzutun, werden sie doch feige als vorgeschobene Deckung gegen anrückende Prügelbullen gebraucht, um Faust- und Knüppelschläge abzufangen ... Meinungsterror ist, wenn diese Kiddies nun loskreischen, daß auf Sozialprotestdemos, auf Sternmärschen und ähnlich angelegte Soli-Demos auch tatsächlich teilnehmende Männlein und Weiblein zu erkennen sind ... Meinungsterror ist dies deshalb, weil genau die eben genannten DemonstrantInnen sehr wohl wollen, daß ihr ganz persönlicher offener Einsatz und öffentlicher Protest auch wahrgenommen wird, mit ihnen als DEN AkteurInnen und nicht als bloße anonyme gesichtslose Alienmasse, einem Horrorvideo entsprungen ... und eben diese weit überwiegende Mehrheit der Demo-TeilnehmerInnen möchte sehr wohl, daß nicht nur spätere Generationen sehen, WIR haben mit offenem Visier gegen den Staatsterror gekämpft gegen die Knüppelmilizen sind Terroristenhandlanger, die sich hinter ihre Kampfmontur verstecken und bei Prügelexzessen nix, weil unkenntlich, zu befürchten haben ... auf Demos mit "offenem Visier" kämpfen erfordert natürlich Mut - jedenfalls wesentlich mehr als einerseits anonym aus der Menge mit Bierflaschen schmeißen und andererseits kampfgepanzert auf wehrlose ungeschützte DemonstrantInnen einprügeln ... ich finde es großartig, wenn Menschnketten gebildet werden, um z.B. Mods in Lautis gegen Bullenzugriff zu schützen, ruhig auch mithilfe von Seitentranspis, hab selber da oft genug mitgeholfen ... da ist nichts, was von den Bullen als Gesetzwidrigkeit hingelogen werden kann, deshalb braucht auch niemand fürchten, später auf Fotos gesehehn und erkannt zu werden ... keinesfalls werde ich aber feige Bierflaschen und Steineschmeißer vor Zugriff schützen helfen!!! Wenn die sich auf Fotos wiedererkennen, ist das ihr Problem ... im übrigen ist die Anonymitätshysterie auch deswegen so bescheuert, weil wir Aktiven alle längst auf Bullenvideos digital gespeichert sind, auch mein Porträt ist bestimmt schon hundertfach im Archiv, da brauchen die Bullen nicht mühsam umständlich Fotos aus indy kopieren ... anders ist, wenn Antifas fürchten, in rechten Bilddateien gesammelt zu werden - hier müssen Demofotografen solidarisch sein, auf Antifademos die Betreffenden zu schützen und möglichst nur von hinten zu fotografieren, hier ist Gesichter unkenntlich machen solidarische Pflicht ... zu diesem Thema gäb's eigentlich noch sehr viel mehr zu sagen, insbesondere, wenn Demos alleine nicht mehr ausreichen, denn dann ...
Zitat: Franz Zappa
Das du dich damit selber zum billigen Handlanger des VS machst und - schlimmer noch - GenossInnen ans Messer lieferst, ist dir als selbstbeweihräuchernder Stumpfanarcho wohl egal...?
... quaak quaak quaak
Zitat: Franz Zappa
Auf Geschichtsschreiber wie dich kann die Linke wohl verzichten, dankeschön...
... auf Geschichtsschreiber ja aber nicht auf Zeitzeugen, die Demos dokumentarisch festhalten ... verzichten kann die Linke aber ganz besonders auf wichtigtuerische Kiddieschreihälse, die da krähen: "Gesichter unkenntlich machen"
bjk ALG II-Unterschichtler stets mit offenem Visier kämpfend
Erstellt: 03.03.07, 01:53 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Eine unglaubliche Geschichte!
Mit Berliner Landvernichtern hatte ich auch schon öfter das Vergnügen. Offenkundig "betrachten" die sich als von allem "unabhängig". Ich muß jetzt erstmal kotzen!
Erstellt: 07.03.07, 11:17 Betreff: Presseerklärung wegen der Polizeiübergriffe auf Zapfnixdemo 2005druckenweiterempfehlen
RAe Mundt | Richwin • Dresdener Straße 20 • 10999 Berlin
Mittwoch, 7. März 2007
Mitteilung für die Presse
Polizeiübergriffe werden nicht geahndet !
Verfahren gegen Polizeibeamte eingestellt Demonstration Zapfenstreich v. 26.10.2005 („Zapfnix“)
Am 26.10.2005 fand in Berlin/Unter den Linden eine Demonstration gegen den Großen Zapfenstreich statt.
Kurz vor Ende der Demonstration stürmte plötzlich ein Zivilpolizist nach vorne und begann unvermittelt und ohne ersichtlichen Anlass mit seinem Tonfa wahllos auf die vor ihm stehenden Kundgebungsteilnehmer einzuschlagen.
Zusätzlich schritt ein zweiter Zivilbeamter ein. Dieser hinderte seinen Kollegen keinesfalls an weiteren Schlägen, sondern versuchte seinerseits die seitlich stehenden Kundgebungsteilnehmer mittels eines Tonfa-Schlagstocks anzugreifen. Dabei wurde u.a. mein Mandant durch einen Schlag gegen das Handgelenk verletzt. Dieser befand sich eingeklemmt vor dem Lautsprecherwagen und konnte sich daher wie viele andere Demonstranten gar nicht weiter zurückziehen.
Entsprechend wurde Strafantrag aufgrund des Verdachts einer Körperverletzung im Amt zum Schaden meines Mandanten und weiterer Personen bzw. der unterlassenen Hilfeleistung erstattet.
Der Vorgang erregte aufgrund der Presseberichterstattung große öffentliche Aufmerksamkeit.
Nachdem im Vorfeld in dem Zusammenhang bereits ein Ermittlungsverfahren gegen einen schlagenden Bereitschaftspolizisten „mangels Identifikationsmöglichkeit“ eingestellt worden war, stellte die Berliner Staatsanwaltschaft nun auch das Verfahren gegen den immerhin identifizierten zweiten Zivilbeamten ein.
Obwohl selten ein Polizeiübergriff ähnlich umfassend mittels Photos, Zeugenaussagen und Videomitschnitten erfasst werden konnte, behauptet die Staatsanwaltschaft, es läge keine lückenlose Dokumentation vor.
In weiten Teilen liest sich die Einstellungsverfügung wie ein hilfloser Rechtfertigungsversuch: das Geschehen sei „turbulent“ gewesen, der Beamte „überrascht“, der Beamte hätte sich angesichts der „allgemeinen Geräuschkulisse“ sowie der „mäßigen Beleuchtung“ kein „zutreffendes Bild von der Sachlage“ verschaffen können.
Übersehen wird dabei allerdings, dass es die schlagenden Zivilbeamten waren, die die „überraschende Situation“ erzeugten.
Warum der Umstand, dass der Zivilbeamte mit seinem Tonfa - einem besonders verletzenden Schlagstock - gegen die Demonstranten vorging, ohne dass er sich zuvor ein „zutreffendes Bild von der Sachlage“ verschaffen konnte, von der Staatsanwaltschaft als Rechtfertigung herangezogen wird, ist nicht nachzuvollziehen
Ein Vorgehen nach dem Motto „erst Handeln, dann Überblick verschaffen“, welches verletzte Demonstranten zurücklässt ist nicht hinzunehmen, gegen die Einstellung wird entsprechend Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.
„Das Vorgehen des Zivilbeamten war in der Art und im Ausmaß atypisch“ bekundet die Staatsanwaltschaft. Die vorliegende Einstellung entsprechender Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ist es leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen Alain Mundt Sven Richwin Rechtsanwälte
Dresdener Straße 20 10999 Berlin Fon: +49 (0)30 - 547 13 999 Fax: +49 (0)30 - 547 13 997
Ermittlungsverfahren gegen Polizeischläger eingestellt
Begründung der Staatsanwaltschaft: Es war zu laut und die Sicht war schlecht. Der Beamte hatte ohne Grund Demonstranten geprügelt
Nach fast anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Zivilpolizisten eingestellt, der bei einer Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 26. Oktober 2005 wahllos in die Menge geprügelt und mehrere Menschen verletzt hatte. Obwohl die Schlägerorgie, an der ein weiterer Zivilbeamter und mehrere Uniformierte beteiligt waren, durch Fernsehaufnahmen und Augenzeugenberichte dokumentiert war, kam die Staatsanwaltschaft u. a. zu dem Ergebnis, das Geschehen sei »turbulent« gewesen, so daß sich der Beschuldigte mit der »Codiernummer 33755« kein »zutreffendes Bild von der Sachlage« habe machen können. Es liege also keine »strafbare Körperverletzung« vor.
Bei der Demonstration hatte die Polizei dem Zug von mehreren tausend Menschen kurz vor dem Brandenburger Tor den Weg verstellt. Plötzlich sprangen mehrere Polizisten eines Einsatzkommandos über die Absperrgitter und stießen mit ihren »Tonfa«-Schlagstöcken mehrere Demonstranten brutal beiseite. Ihnen folgte ein Zivilbeamter, der wie in Trance besonders brutal prügelte. Auch gegen diesen Beamten war von einem verletzten Hamburger Anzeige erstattet worden. Sein Kollege mit der »Codiernummer 33755« war angeblich zu Hilfe gekommen, um bei dem Polizeiübergriff die »Flanke« zu sichern.
Augenzeugen der polizeilichen Prügelorgie waren die Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, Nele Hirsch und Ulla Jelpke sowie der Europaabgeordnete Tobias Pflüger (parteilos). In einem gemeinsamen Protestschreiben erklärten sie am Dienstag, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei »absolut unverständlich«. Nicht einmal diese Behörde habe Zweifel daran, daß der Zivilbeamte unvermittelt und grundlos gehandelt habe. Die Begründung, mit der das Verfahren eingestellt werde, sei skandalös. U. a. sei die »Geräuschkulisse« zu hoch gewesen, auch die »mäßige Beleuchtung« werde als Entschuldigung angeführt. Es sei eindeutig: »Ein Polizist, der erst prügelt und sich dann umschaut, handelt rechtswidrig.« Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dürfe nicht »der Willkür nachtblinder Polizeibeamter ausgeliefert« werden.
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Erstellt: 07.03.07, 22:46 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Also eines muß klar sein, die "Bullen" werden nie von ihren "Dienstherren" als Schuldige gesehen.
Wer heute noch an die sogen. "Unabhängigkeit der Gerichte" glaubt, der ist ein Narr und zwar ein absolut hirnrissiger!
Schließlich sind Bullen die Handlanger(Handlungsbeauftragten) der Staatsanwaltschaft und die ist niemals als "unabhängig" zu bezeichnen. Diese Kader verdanken mehrheitlich ihren "Aufstieg" der angepaßten Gesinnung und dem jeweiligen landes-mehrheitlich eingefärbten Parteibücherl!
Aber es ist noch viel schlimmer, als es der verlogene Rechts- und Sachkundeunterricht in den Schulen vermuten läßt. Wenn nämlich die Büttel der Politik und sonstiger Lobbyisten eine Anzeige oder einen angezeigten Straffall "einstellen", bekommt den nie ein sogenannter unabhängiger Richter vor die Nase. Einem richterlichen Urteil wird also schon durch die Vor-Kontrolle der Staatsanwaltschafts-Büttel ein Riegel vorgeschoben.
Vergeßt also, was Ihr in Schulen an Verblendung zu Demokratie und unabhängier Rechtsprechung gelehrt bekommen habt und vor allem seid nie so gutgläubig in diese Instanzen irgend ein Vertrauen zu setzen!!!!!
Erstellt: 08.03.07, 00:28 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Nabend Baba Yaga!
"unabhängig" zu bezeichnen...
Unabhängig ist die Bande durchaus. Unabhängig von Grundgesetz und Menschenrechten. Die "Richter" können urteilen wie sie wollen, allenfalls wirds durch eine höhere Instanz korrigiert. Bei Fehlurteilen passiert ihnen nix. Dasselbe gilt für Staatsanwälte. Berufe für Leute, die ein selbstbestimmtes Arbeiten und Leben lieben!
Es fehlt die öffentliche Kontrolle, das öffentliche Interesse. Prozesse sind zwar öffentlich und es gibt auch Schöffen (Errungenschaften und Stand des Jahres 1848?) aber wer latscht schon in die Verhandlungen?
Zitat:
Wenn nämlich die Büttel der Politik und sonstiger Lobbyisten eine Anzeige oder einen angezeigten Straffall "einstellen", bekommt den nie ein sogenannter unabhängiger Richter vor die Nase.
Der Rechtsweg ist meines Wissens anders:
Anzeige beim Staatsanwalt einreichen
Staatsanwalt ringt sich einen ab und stellt das Verfahren ein.
Beschwerde gegen die Einstellung
Ein anderer Staatsanwalt ringt sich noch mehr einen ab und stellt erneut ein.
Abermalige Beschwerde gegen die Einstellung.
Der "Generalstaatsanwalt" windet sich wie ein Aal und weist die Beschwerde zurück.
Bis hierhin ist alles kostenfrei (nur 55 Cent-Marke) und man braucht keinen Wilhelm von einem Rechtsanwalt. Den braucht man aber als Nummer 7: Eine erneute Beschwerde -nur mit Unterschrift eines RA- führt dazu, daß ein "unabhängiger" Richter sich damit befaßt.
Bis dahin (Nr.6) kenne ich den Weg aus eigener Anschauung. Über 7 hinaus gehts dann bis zum Verfassungsgericht weiter und von da aus zum europäischen Gericht für Menschenrechte. Beschwerden bei Verfassungsgericht und europäischen Gericht sind übrigens wieder kostenlos und man braucht keinen Rechtsanwalt.
Ein isoliertes Individuum braucht nur genug Nerven. Leider "kämpft" man parallel auch gegen die eigenen Leute, die sich über einen Mißerfolg nur mächtig freuen "siehst Du hab ich gleich gesagt, das bringt nix"... und die so ähnlich wie Du, felsenfest daran glauben, daß wir alle ohnmächtig sind und bei uns ein paar Allmächtige das Sagen haben. Wie lautete eine Parole in der Revolution 1789?
Die Großen erscheinen nur so groß, weil wir auf den Knien liegen, erheben wir uns!
Erstellt: 08.03.07, 10:19 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: Perestroika
und die so ähnlich wie Du, felsenfest daran glauben, daß wir alle ohnmächtig sind und bei uns ein paar Allmächtige das Sagen haben.
wie schon bjk gegenüber im aussenpolitik-thread "irre us-politgangster ..." dichtest du absurderweise ausgerechnet Baba Yaga an, sie würde glauben, dass wir alle ohnmächtig seien und bringst dabei auch gleich dein neues lieblingswort "allmächtige" ein. die streitbare Baba Yaga hat hier schon viele kampf-beiträge geschrieben und nirgends hat sie den eindruck von resignation und ohnmächtigkeit vermittelt. von daher ist deine behauptung wieder einmal mehr ziemlich konfus und zeigt eigentlich nur deine erheblichen informationsdefizite zum politischen weltgeschehen auf, die dann regelmässig zu eigenartigen schlussfolgerungen in deinen beiträgen führen. wie schon gesagt, nimms bitte nicht persönlich aber das musste dir einmal gesagt werden.
Erstellt: 08.03.07, 12:14 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Zitat: unGEZogen
von daher ist deine behauptung wieder einmal mehr ziemlich konfus und zeigt eigentlich nur deine erheblichen informationsdefizite zum politischen weltgeschehen auf, die dann regelmässig zu eigenartigen schlussfolgerungen in deinen beiträgen führen.
... auch unGEZogenen stünde es gut an, Kritik besser konstruktiv und weniger persönlich werden zu lassen ... nimm's bitte nicht persönlich, ich tu's auch nicht
Erstellt: 08.03.07, 16:08 Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigtdruckenweiterempfehlen
Liebe/r Ungzogen!
Ich dichte niemandem "persönlich" etwas an und verunglimpfte auch niemanden, sondern gehe auf die Texte und die darin enthaltenden Gedanken etwas näher ein.
Interessant ist, daß Du aus dem längeren Text genau einen Satz herausliest, ohne den Zusammenhang zu berücksichtigen. Dabei habe ich auf die über das Stellen einer Strafanzeige hinausgehenden Möglichkeiten hingewiesen (Punkt 1 - 6 sind kostenfrei und ohne die Unterschrift eines RA realisierbar) und auf die gähnende Leere bei öffentlichen Prozessen hingewiesen. Miterwähnt habe ich noch gewisse "Schöffen". Ich selbst habe aber keine oder wenig Ahnung darüber ob und wie diese Schöffen in ein Prozessgeschehen eingreifen. Schon, daß wir Bürger über die vorhandenen Möglichkeiten gar nicht viel wissen (wollen), zeigt doch ein gewisses Desinteresse an konkreter Justiz. Das ist keine "Kritik" sondern ein Umstand, den man bei diesem Thema vielleicht mal wenigstens erwähnen sollte.
Was mein Lieblingswort "Allmächtige" betrifft, so ist das ein "Ersatz" für das allgemein herrschende (die herrschende Meinung ist die Meinung der Herrschenden) Lieblingswort "Kapital". Ob ich schreibe:
Zitat:
Das Kapital hatte immer bisher kontrolliert, wann, welche und wie viele Emigranten nach Europa auf den Arbeitsmarkt gelenkt werden.
oder
Zitat:
Die Allmächtigen haben immer bisher kontrolliert, wann, welche und wie viele Emigranten nach Europa auf den Arbeitsmarkt gelenkt werden.
bleibt sich gleich, sofern es nicht gänzlich metaphysisch wird und das "Kapital" ohne reale Menschen dahinter in "eigenem Interesse" wirkt. Bei Baba Yaga ist es in der Tat nicht so krass:
Zitat:
Schließlich sind Bullen die Handlanger(Handlungsbeauftragten) der Staatsanwaltschaft und die ist niemals als "unabhängig" zu bezeichnen. Diese Kader verdanken mehrheitlich ihren "Aufstieg" der angepaßten Gesinnung und dem jeweiligen landes-mehrheitlich eingefärbten Parteibücherl!
Also hier bestimmen immerhin noch die aus der Bevölkerung hervorgehenden und in ihnen wirkenden Parteien. Neben den juristischen Möglichkeiten ist es in der Tat möglich, unsre Volksvertreter kostenlos z.B. in Petitionsausschüssen zu nerven, in einer Partei entsprechend mitzuwirken oder gar eine neue zu gründen.
Nun ich hoffe, daß Du das jetzt nicht persönlich nimmst. Ich denke, daß es neben dem Anprangern von Mißständen auch irgendwie darum geht, dieselben irgendwann mal zu beseitigen. Bis zum großen Weltoktoberfest 2017 sind nur noch 10 Jahre!